03.08.2011, 21:13
Hallo,
@Tosch:
der BFH hat auch entschieden, dass die 1%-Regelung auch anzuwenden ist, wenn die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen war, aber nicht durchgesetzt wurde ...
Mit der vertraglichen Gestaltung durch den Arbeitgeber wird nur die Möglichkeit geschaffen, dass er mit dem Fahrzeug privat fährt, aber m.E. nicht, dass er damit auch tatsächlich privat fährt. Der Arbeitgeber wollte nur die damit verbundenen Unannehmlichkeiten dem Arbeitnehmer aufbürden, denn in der Lohnabrechnung setzt er die 1%-Regelung ja gerade an. In der oben zitierten Entscheidung sagt der BFH, dass trotz der Möglichkeit der Privatfahrt dies nahezu auszuschließen ist und keine 1%-Regelung anzusetzen ist - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung ...
Gruss
Uwe
@Tosch:
der BFH hat auch entschieden, dass die 1%-Regelung auch anzuwenden ist, wenn die private Nutzung vertraglich ausgeschlossen war, aber nicht durchgesetzt wurde ...
Mit der vertraglichen Gestaltung durch den Arbeitgeber wird nur die Möglichkeit geschaffen, dass er mit dem Fahrzeug privat fährt, aber m.E. nicht, dass er damit auch tatsächlich privat fährt. Der Arbeitgeber wollte nur die damit verbundenen Unannehmlichkeiten dem Arbeitnehmer aufbürden, denn in der Lohnabrechnung setzt er die 1%-Regelung ja gerade an. In der oben zitierten Entscheidung sagt der BFH, dass trotz der Möglichkeit der Privatfahrt dies nahezu auszuschließen ist und keine 1%-Regelung anzusetzen ist - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung ...
Gruss
Uwe