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Lebensspaß als a.g. Belastung?
07.09.2007, 07:32
Beitrag: #1
Lebensspaß als a.g. Belastung?
Hallo,

bin heute morgen in meiner Post über folgendes BFH-Urteil gestolpert:

Kosten einer nicht verheirateten Frau für künstliche Befruchtung als a.g.B. abziehbar

Und wenn ich mir die Urteilsbegründung so ansehe, dann komme ich zu folgendem Ergebnis.

Wenn der BFH sich hier an die Begriffsterminologie anderer Gerichte anhängt, wonach eine solche Maßnahme als Heilbehandlung zu betrachten ist, und die Begriffe Krankheit und Heilbehandlung dann noch insoweit auslegt, dass es hier letztlich nur darauf ankommt, das es zu einer Behandlung einer Störfunktion kommen muss, um die Abzugsfähigkeit im Rahmen der a.g.B. zu erlangen, ja dann "Freudenhaus, Swingerclub, Sextherapie, Beischlafverhältnis, was auch immer - auf Krankenschein von der Steuer abzugsfähig".

Und dies ließe sich ja noch weiter ausbauen. Man überlege einmal, was heutzutage alles alles Störfunktion beim Menschen anerkannt wird, folglich auch zu einer Krankheits- oder Heilbehandlung führt. Unter Berufung auf die hier vorliegende Begründung des BFH, ließe sich fast alles als a.g.B. berücksichtigen. Man braucht letztlich nur den Begründungsvortrag auf die Schiene "Krankheit / Heilbehandlung" zu bringen. Dabei ist sogar nicht einmal Voraussetzung, dass die sozialen Sicherungssysteme diese Therapien bzw. Maßnahmen anerkennen und bezahlen.

Da muss ich mir doch die Frage stellen, was dies noch mit dem Steuerrecht zu tun hat, und ob der ursprüngliche Gedanke "Anerkennung der a.g.B. in der ESt-Erklärung als Randprodukt "Erhaltung der Arbeitskraft = Erhaltung der Einnahmen"" hier überhaupt noch von Bedeutung ist.
Zumindest ansonsten wird doch regelmäßig darauf abgestellt, ob hier überhaupt noch ein Zusammenhang hinsichtlich der Einkunftserzielung vorhanden ist. Aber scheinbar stellt sich diese Frage lediglich noch im Zusammenhang mit WK/BA.

Sorry, aber dies geht mir eindeutig zu weit. Und in den mir bekannten ausländischen Steuerrechtssystemen werden solcherlei Aufwendungen nicht berücksichtigt, sofern es denn überhaupt eine ähnliche Begrifflichkeit wie a.g.B. gibt.

Man verzeihe mir meinen Gedanken, aber als richtiges Macho-Schwein kämen mir da ein paar Gedanken hoch, die mag sich jeder selber machen.....

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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07.09.2007, 13:26
Beitrag: #2
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
so... hab das Urteil jetzt einfach mal angelesen. Also nicht komplett durch... vielleicht geht es dir ja nur um die Begründung an und für sich, ich jedoch sehe das ganz sehr wohl als agB und hätte auch darum gestritten... Wer sagt denn, dass agB was mit
zaunkönig schrieb:...ob der ursprüngliche Gedanke "Anerkennung der a.g.B. in der ESt-Erklärung als Randprodukt "Erhaltung der Arbeitskraft = Erhaltung der Einnahmen""
zu tun haben solle? Tatsächlich geht es ja ganz im Gegenteil einfach um Aufwendungen, die die Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht hat. z.B. sind ja auch Scheidungskosten (okay, da stimmt das mit der Mehrheit langsam nicht mehr *g*) auch typische agB...
Ich finde es völlig in Ordnung, dass künstliche Befruchtung als agB abzugsfähig ist...

Aber ja, dir ging es ja nun um die Begründung... werd die mir noch genauer anlesen und dann mal schauen ob ich deine Meinung teilen kann?!
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07.09.2007, 15:06
Beitrag: #3
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
zaunkönig schrieb:...
Wenn der BFH sich hier an die Begriffsterminologie anderer Gerichte anhängt, wonach eine solche Maßnahme als Heilbehandlung zu betrachten ist, und die Begriffe Krankheit und Heilbehandlung dann noch insoweit auslegt, dass es hier letztlich nur darauf ankommt, das es zu einer Behandlung einer Störfunktion kommen muss, um die Abzugsfähigkeit im Rahmen der a.g.B. zu erlangen, ja dann "Freudenhaus, Swingerclub, Sextherapie, Beischlafverhältnis, was auch immer - auf Krankenschein von der Steuer abzugsfähig".
.....

Ich hab mir das Urteil genau angeschaut und mehrfach gelesen.

Deine Verallgemeinerung kann ich nicht nachvollziehen.
Und ich sehe auch auf Grund des Urteils keine Gefahr, dass ein derartiger "Mißbrauch" der a.g.B. damit eintreten könnte.

Bitte bedenke auch, die "Kosten" und der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag für die Realisierung eines Kinderwunsches und einer erfolgreichen Kindererziehung einen steuerlichen "Mißbrauch" in deinem Sinne völlig ausschließt.

Diese Frau wird ihr Kind möglicherweise mehr Aufmerksamkeit und .... widmen als manch andere Mutter. Gut, ist eine Unterstellung.

Ich freue mich über dieses Urteil

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.09.2007, 15:48
Beitrag: #4
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
Hans-Christian schrieb:der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag für die Realisierung eines Kinderwunsches

ein neuer Rentenzahler, juchhuuuuuuuuuuuuuuuu

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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07.09.2007, 15:54
Beitrag: #5
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
Vorwitzig schrieb:
Hans-Christian schrieb:der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag für die Realisierung eines Kinderwunsches

ein neuer Rentenzahler, juchhuuuuuuuuuuuuuuuu


Und ein Mensch wie Du und ich.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.09.2007, 16:07
Beitrag: #6
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
Hans-Christian schrieb:...und der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag für ...


Bitte überlesen. Das klingt wie bei Koch "Kinder statt Inder".

So möchte ich auf keinen Fall verstanden wissen.

Sondern so, das der Mensch nicht nur für seine Nachkommen da ist, sondern seine Kinder auch ein gutes Stück Lebensaufgabe darstellen.

Ich bin Urgroßvater geworden. Welch eine Freude für mich.

So möchte ich bitte verstanden werden.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.09.2007, 17:45
Beitrag: #7
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
Vorwitzig schrieb:ein neuer Rentenzahler, juchhuuuuuuuuuuuuuuuu
Hans-Christian schrieb:Und ein Mensch wie Du und ich.
Vielleicht wird er/sie ja auch Beamter/Beamtin.

Ich bin auch kein Mensch wie Du und Ich, ich bin kein Rentenzahler Tongue
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07.09.2007, 17:55
Beitrag: #8
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
Ein Staat, der nur aus Beamten besteht, kann nicht existieren.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.09.2007, 21:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 21:28 von Lemgun.)
Beitrag: #9
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
@Zaunkönig:

Meines Erachtens ist der Ansatz: "Erhaltung der Arbeitskraft = Erhaltung der Einnahmen" hier falsch, das beträfe das m.E. die obkjektive Leistungsfähigkeit des Betreffenden, die ist aber nicht Ziel der Entlastung durch agB.

Das objektive Nettoprinzip verlangt, dass nur das Erwerbseinkommen, also die Erwerbseinnahmen gekürzt um die Erwerbsausgaben, besteuert werden (Gewinnbesteuerung statt Einnahmenbesteuerung).

Das subjektive Nettoprinzip verlangt darüber hinaus die Abzugsfähigkeit privater Ausgaben, die für die Lebensführung unentbehrlich sind (Grundfreibetrag, bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen), da damit dem Leistungsfähigkeitsgedanken nachgekommen wird.

Und Lebensspaß kann ich da nicht sehen, da liegt schon eine Zwangsmäßigkeit zu Grunde, die den Ansatz als agB gerechtfertigt.

Das ist mehr als eine "Störfunktion", die ich mangels Zwangsläufigkeit selbstverständlich bei deinen Extrembeispielen auch ablehnen würde.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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07.09.2007, 22:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 22:56 von Petz.)
Beitrag: #10
RE: Lebensspaß als a.g. Belastung?
Lemgun schrieb:Und Lebensspaß kann ich da nicht sehen, da liegt schon eine Zwangsmäßigkeit zu Grunde, die den Ansatz als agB gerechtfertigt.

Ja, sehe ich auch so.
Die Probleme bei Sonderausgaben und agB sind ja bei beiden die Gleichen:
Wo fängt es an und wo hört es auf?
Wieso ist beispielsweise eine künstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehemanns zwangsläufig und damit absetzbar, die mit dem Samen eines anderen Mannes hingegen nicht?

Wenn der BFH hier entschieden hat, dass Unfruchtbarkeit einer Frau eine Krankheit ist, wieso ist dann die Zeugungsunfähigkeit des Ehemanns keine Krankheit?

Ich verstehe das jedenfalls nicht.

Wie aber eben so vieles, was in Berlin von den uns allen gewählten Abgeordneten und auch von den Richtern in München so entschieden und für richtig befunden wird.

Und in letzter Zeit passiert mir das immer häufiger, erschreckenderweise.

Hans-Christian schrieb:Ein Staat, der nur aus Beamten besteht, kann nicht existieren.
Ja, sehe ich auch so.
Wobei ich mich nicht erinnern kann, das so behauptet zu haben.
Aus meinen beiden Jungs ist auch was Vernünftiges geworden, die sind beide Rentenzahler.
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