Welcher Erbe ist zuständig?
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29.06.2011, 06:43
Beitrag: #3
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RE: Welcher Erbe ist zuständig?
Hallo,
Es liegt doch eine Erbengemeinschaft zum Zeitpunkt des Dahinscheidens vor. Und das ist zunächst einmal für den Erbfall ausschlaggebend. In einer Gemeinschaft ist jeder für alle zuständig, soweit kein Vertreter benannt ist. Das Finanzamt fordert also nichts ungewöhnliches und auch nichts verkehrtes. Da mag man dann bestenfalls noch darüber nachdenken, ob es Sinn macht sich einen Erben auszusuchen, der am weitesten in der Erblinie entfernt ist. Der spätere Verkauf des Erbanteils der Tante hat mit der Erbschaft an sich überhaupt nichts zu tun und ist ein losgelöstes Rechtsgeschäft. Das hier zufällig die beiden Beteiligten der Erbengemeinschaft das Rechtsgeschäft abschließen ändert an dieser Tatsache nichts. Zuständig für die Erbschaftsteuererklärung ist im Normalfall das Finanzamt, dass in den Wohnsitzbereich des Erblassers fällt. Allerdings kann die Zuständigkeit auch auf ein anderes Finanzamt übertragen werden, wenn der Erblasser z.B. nicht in Deutschland ansässig ist, der Erbe aber schon. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Welcher Erbe ist zuständig? - tosch - 28.06.2011, 17:12
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - Eisvogel - 28.06.2011, 20:00
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - tosch - 30.06.2011, 14:23
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - Eisvogel - 30.06.2011, 18:29
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - zaunkönig - 29.06.2011 06:43
RE: Welcher Erbe ist zuständig? - supalarsi - 29.06.2011, 10:48
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