28.06.2011, 17:12
Hallo,
ich habe da einen selten bl�den Fall auf den Tisch bekommen:
Ein Mandant ist letztes Jahr im Februar gestorben.
Erben lt. Nachla�gericht: Mutter (wohnt in Ba-W�) und Tante (wohnt in Bayern)
Tante hat ihren Erbanteil f�r T� 15 im April an Mutter verkauft
Das Erbschaftsteuerfinanzamt will nun von der Tante eine Erbschaftsteuererkl�rung haben. Deren Stb hat f�r sie eine Erbschaftsteuererkl�rung gefertigt, in der er die T� 15 angegeben hat.
Das Finanzamt will von ihr aber die Steuererkl�rung f�r das gesamte Erbe und er hat mir seinen Schriftwechsel mit dem FA zugefaxt, weil er (bzw. Tante) keine Ahnung hat, woraus der Nachla� bestand
Ich habe also die Dame auf dem Erb-FA angerufen und vorgeschlagen, dass sie doch die ErbSt-Erkl�rung bei der Mutter anfordern soll, weil diese ja den Nachla� �bernommen hat und alle Daten kennen sollte.
Nein, Tante h�tte den Nachla� angenommen, also m�sste sie auch wissen, was alles drin war. H� ????
Merkw�rdige Begr�ndung.
Au�erdem w�re Mutter gegen�ber Tante gem. � 2057 BGB auskunftspflichtig. � 2057 regelt aber die Auskunftspflicht von Abk�mmlingen - aber nicht von M�ttern.
Meiner laute �berlegung am Telefon, es k�nnte ermessensfehlerhaft sein, die Erkl�rung bei einem Beteiligten anzufordern, der seinen Anteil verkauft und mit dem Nachla� nichts mehr zu tun hat, wollte sie nicht akzeptieren. Tante T h�tte schlie�lich gegen Mutter M einen Anspruch auf Auskunft �ber den Nachla�.
Wie, hab ich gesagt, die Kommunikation zwischen beiden ist nicht so richtig gut, will das FA, dass die Tante die Mutter auf Auskunft verklagt?
Das nicht gerade, aber ...
Fakt ist, mir ist nichts schlaues argumentatives mehr eingefallen. Und ich habe auch keine Gesetzesgrundlage gefunden, wonach ein Erbe, der seinen Anteil verkauft hat, evtl. aus der Erkl�rungspflicht raus sein k�nnte.
DAS w�re mir die liebste L�sung.
Hilft � 33 AO? "Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet."
Tante und Mutter schulden jeweils nur f�r den eigenen Teil.
Bleibt mir noch, eine Vertretungsvollmacht von Tante an Mutter auszustellen, um damit das FA formell dazu zu bekommen, sich wegen der ErbSt-Erkl�rung an Mutter zu wenden.
Oder hat vielleicht jemand eine gute Idee?
Gru�
tosch
ich habe da einen selten bl�den Fall auf den Tisch bekommen:
Ein Mandant ist letztes Jahr im Februar gestorben.
Erben lt. Nachla�gericht: Mutter (wohnt in Ba-W�) und Tante (wohnt in Bayern)
Tante hat ihren Erbanteil f�r T� 15 im April an Mutter verkauft
Das Erbschaftsteuerfinanzamt will nun von der Tante eine Erbschaftsteuererkl�rung haben. Deren Stb hat f�r sie eine Erbschaftsteuererkl�rung gefertigt, in der er die T� 15 angegeben hat.
Das Finanzamt will von ihr aber die Steuererkl�rung f�r das gesamte Erbe und er hat mir seinen Schriftwechsel mit dem FA zugefaxt, weil er (bzw. Tante) keine Ahnung hat, woraus der Nachla� bestand
Ich habe also die Dame auf dem Erb-FA angerufen und vorgeschlagen, dass sie doch die ErbSt-Erkl�rung bei der Mutter anfordern soll, weil diese ja den Nachla� �bernommen hat und alle Daten kennen sollte.
Nein, Tante h�tte den Nachla� angenommen, also m�sste sie auch wissen, was alles drin war. H� ????

Au�erdem w�re Mutter gegen�ber Tante gem. � 2057 BGB auskunftspflichtig. � 2057 regelt aber die Auskunftspflicht von Abk�mmlingen - aber nicht von M�ttern.
Meiner laute �berlegung am Telefon, es k�nnte ermessensfehlerhaft sein, die Erkl�rung bei einem Beteiligten anzufordern, der seinen Anteil verkauft und mit dem Nachla� nichts mehr zu tun hat, wollte sie nicht akzeptieren. Tante T h�tte schlie�lich gegen Mutter M einen Anspruch auf Auskunft �ber den Nachla�.
Wie, hab ich gesagt, die Kommunikation zwischen beiden ist nicht so richtig gut, will das FA, dass die Tante die Mutter auf Auskunft verklagt?
Das nicht gerade, aber ...
Fakt ist, mir ist nichts schlaues argumentatives mehr eingefallen. Und ich habe auch keine Gesetzesgrundlage gefunden, wonach ein Erbe, der seinen Anteil verkauft hat, evtl. aus der Erkl�rungspflicht raus sein k�nnte.
DAS w�re mir die liebste L�sung.
Hilft � 33 AO? "Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet."
Tante und Mutter schulden jeweils nur f�r den eigenen Teil.
Bleibt mir noch, eine Vertretungsvollmacht von Tante an Mutter auszustellen, um damit das FA formell dazu zu bekommen, sich wegen der ErbSt-Erkl�rung an Mutter zu wenden.
Oder hat vielleicht jemand eine gute Idee?
Gru�
tosch