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SV-Pflicht - wenn ja, wo?
01.06.2011, 09:28
Beitrag: #1
SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Hallo,

schon erstaunlich wer mich in den letzten Tagen so alles kontaktiert und mit welchen Problemen.


Ein in Deutschland ans�ssiger Arbeitgeber, der sich mit der Vermittlung von deutschen Praktikanten in S�dafrika befasst, unterh�lt in S�dafrika ein B�ro.

F�r dieses B�ro stellt er einen Arbeitnehmer ein. Der Arbeitnehmer ist Staatsb�rger der Niederlande, wohnt dort, hat dort zuvor gearbeitet, war nie als AN in Deutschland und wird dort auch nicht anschlie�end als AN t�tig sein.
Falls das Besch�ftigungsverh�ltnis in S�dafrika beendet wird, bleibt AN dort oder kehrt nach NL zur�ck.

Jetzt die gro�e Frage: Sozialversicherungspflicht in Deutschland bzw. nach deutschem Recht ja oder nein?

Und wer kann im Zweifel rechtsverbindliche Auskunft geben?


Info dazu:

Habe mit einem Verantwortlichen der GKV-Spitzenverb�nde gesprochen. Der hat mir das gemeinsame Rundschreiben "Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung" vom 02.11.2010 zukommen lassen und dort auf Seite 13 verwiesen, wo es hei�t:

"Wird eine Person von einem in Deutschland ans�ssigen Unternehmen in einem anderen Staat eingestellt und von dort in einen Drittstaat entsandt, so handelt es sich nicht um eine Entsendung im Sinne des � 4 SGB IV. Das hei�t, die betreffende Person unterliegt nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der EuGH-Rechtsprechung zur Entsendung aus EU-/EWR-Staaten in Drittstaaten.
Eine Entsendung im obengenannten Sinne liegt nicht vor, wenn eine Person im Ausland lebt und dort als so genannte Ortskraft eine Besch�ftigung f�r einen inl�ndischen Arbeitgeber aufnimmt. Dies golt selbst dann, wenn die Person beabsichtigt, ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen."

Obwohl dies schon recht zutreffend klingt, wollte der GKV-Spitzenvertreter dazu nichts Verbindliches sagen.

Woher also etwas Verbindliches bekommen?
Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle passt nach meiner Meinung nicht.


Nebenproblematik - Lohnsteuer!


Falls also Jemand dazu was vorzutragen, immer raus damit.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.06.2011, 13:33
Beitrag: #2
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Hallo,

zu exotisch f�r das Forum hier?

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23.06.2011, 09:36
Beitrag: #3
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Hallo,

schon erstaunlich, dass es zu einem Thema mal so �berhaupt keine Reaktion gibt.

Ich habe mich denn mal in die Tiefen der deutschen Sozialversicherung und des Einkommensteuergesetzes gewagt und werde den Sachverhalt wie folgt l�sen:


Sozialversicherung:
Entsprechend den Ausf�hrungen der zuvor erw�hnten Richtlinien unterliegt der Arbeitnehmer nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht.
Da er bei einem deutschen Arbeitgeber mit Gesch�ftssitz in Deutschland besch�ftigt ist, unterliegt er auch nicht einer Sozialversicherungspflicht im Staat der Aus�bung der unselbst�ndigen T�tigkeit. Insoweit hat er (bzw. der Arbeitgeber) daf�r Sorge zu tragen, dass eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Weitere Versicherungspflichten entstehen nicht.

Lohnsteuer:
Der Arbeitnehmer erf�llt nicht die Voraussetzungen des � 1 EStG und ist insoweit nicht unbeschr�nkt steuerpflichtig.

Bleibt zu pr�fen inwieweit er beschr�nkt steuerpflichtig ist.

Dazu �berpr�fung von � 1a (2) EStG, der auf die Voraussetzungen des � 1 EStG abstellt, welche nicht vorhanden sind, scheidet also aus.

Im n�chsten Schritt �berpr�fung des � 1 (4) EStG, der auf � 49 EStG abstellt. Allerdings treffen die Voraussetzungen des � 49 EStG ebenfalls nicht zu, so dass auch die beschr�nkte Steuerpflicht nach dieser Norm ausscheidet.

Auch fallen die Besteuerungsvorschriften des � 50a EStG hinten runter, so dass im Ergebnis keine Einkommensteuerpflicht nach deutschem EStG vorliegt.

Ertragsteuerlich w�re also auf die Besteuerung des T�tigkeitsstaates abzustellen, gegebenenfalls in Verbindung mit dem Wohnsitzstaat (Niederlande), wobei ich mir fast sicher bin, dass nun folgendes passieren wird:

Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen. Voraussetzung f�r Arbeitserlaubnis in S�dafrika und Voraussetzung f�r permanentes Visum. Da deutsches Unternehmen Arbeitgeber ist, wird das Besteuerungsrecht f�r Deutschland erkl�rt werden, so dass im Ergebnis keine Besteuerung des Lohns durchgef�hrt wird.
Vermutlich wird das auch nie jemand �berpr�fen.

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18.08.2011, 17:31
Beitrag: #4
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Wenn dieses Forum mal funktionieren w�rde bei mir, k�nnte ich auch mal was dazu schreiben, hoffe, es geht jetzt.

Sozialversicherungsrecht ist grunds�tzlich Territorialrecht, also kann, so wie du schon richtig gel�st hast, keine deutsche SV-Pflicht eintreten, da keine Ausstrahlung nach � 4 SGB IV vorliegt.

Auch bei der steuerlichen L�sung bin ich fast bei dir.
Nur
Zitat:Da deutsches Unternehmen Arbeitgeber ist, wird das Besteuerungsrecht f�r Deutschland erkl�rt werden
verstehe ich nicht.

W�rde das aber absichern �ber eine kostenlose Anrufungsauskunft (� 42e EStG).

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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19.08.2011, 08:38
Beitrag: #5
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Hallo,

Hier der durchgef�hrte L�sungsweg:

SV-Recht obliegt beim AN, da keine SV-Pflicht in S�dafrika. Da in den NL mit Wohnsitz verhaftet, auch SV-Pflicht dort.
KV-Schutz ist ohnehin Pflicht bei Einreise nach S�dafrika.

Lohnbesteuerung findet nun in S�dafrika statt. Das hat sich aus der Erteilung des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ergeben. Je nach Voraussetzung wird man als "Steuerinl�nder" oder "Steuerausl�nder" behandelt.
Da Daueraufenthaltserlaubnis erteilt wurde, erfolgt die Lohnversteuerung nun vor Ort.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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19.08.2011, 14:06
Beitrag: #6
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Aha ok Smile

Gruß Lemgun
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[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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