01.06.2011, 09:28
Hallo,
schon erstaunlich wer mich in den letzten Tagen so alles kontaktiert und mit welchen Problemen.
Ein in Deutschland ansässiger Arbeitgeber, der sich mit der Vermittlung von deutschen Praktikanten in Südafrika befasst, unterhält in Südafrika ein Büro.
Für dieses Büro stellt er einen Arbeitnehmer ein. Der Arbeitnehmer ist Staatsbürger der Niederlande, wohnt dort, hat dort zuvor gearbeitet, war nie als AN in Deutschland und wird dort auch nicht anschließend als AN tätig sein.
Falls das Beschäftigungsverhältnis in Südafrika beendet wird, bleibt AN dort oder kehrt nach NL zurück.
Jetzt die große Frage: Sozialversicherungspflicht in Deutschland bzw. nach deutschem Recht ja oder nein?
Und wer kann im Zweifel rechtsverbindliche Auskunft geben?
Info dazu:
Habe mit einem Verantwortlichen der GKV-Spitzenverbände gesprochen. Der hat mir das gemeinsame Rundschreiben "Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung" vom 02.11.2010 zukommen lassen und dort auf Seite 13 verwiesen, wo es heißt:
"Wird eine Person von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in einem anderen Staat eingestellt und von dort in einen Drittstaat entsandt, so handelt es sich nicht um eine Entsendung im Sinne des § 4 SGB IV. Das heißt, die betreffende Person unterliegt nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der EuGH-Rechtsprechung zur Entsendung aus EU-/EWR-Staaten in Drittstaaten.
Eine Entsendung im obengenannten Sinne liegt nicht vor, wenn eine Person im Ausland lebt und dort als so genannte Ortskraft eine Beschäftigung für einen inländischen Arbeitgeber aufnimmt. Dies golt selbst dann, wenn die Person beabsichtigt, ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen."
Obwohl dies schon recht zutreffend klingt, wollte der GKV-Spitzenvertreter dazu nichts Verbindliches sagen.
Woher also etwas Verbindliches bekommen?
Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle passt nach meiner Meinung nicht.
Nebenproblematik - Lohnsteuer!
Falls also Jemand dazu was vorzutragen, immer raus damit.
schon erstaunlich wer mich in den letzten Tagen so alles kontaktiert und mit welchen Problemen.
Ein in Deutschland ansässiger Arbeitgeber, der sich mit der Vermittlung von deutschen Praktikanten in Südafrika befasst, unterhält in Südafrika ein Büro.
Für dieses Büro stellt er einen Arbeitnehmer ein. Der Arbeitnehmer ist Staatsbürger der Niederlande, wohnt dort, hat dort zuvor gearbeitet, war nie als AN in Deutschland und wird dort auch nicht anschließend als AN tätig sein.
Falls das Beschäftigungsverhältnis in Südafrika beendet wird, bleibt AN dort oder kehrt nach NL zurück.
Jetzt die große Frage: Sozialversicherungspflicht in Deutschland bzw. nach deutschem Recht ja oder nein?
Und wer kann im Zweifel rechtsverbindliche Auskunft geben?
Info dazu:
Habe mit einem Verantwortlichen der GKV-Spitzenverbände gesprochen. Der hat mir das gemeinsame Rundschreiben "Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung" vom 02.11.2010 zukommen lassen und dort auf Seite 13 verwiesen, wo es heißt:
"Wird eine Person von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in einem anderen Staat eingestellt und von dort in einen Drittstaat entsandt, so handelt es sich nicht um eine Entsendung im Sinne des § 4 SGB IV. Das heißt, die betreffende Person unterliegt nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der EuGH-Rechtsprechung zur Entsendung aus EU-/EWR-Staaten in Drittstaaten.
Eine Entsendung im obengenannten Sinne liegt nicht vor, wenn eine Person im Ausland lebt und dort als so genannte Ortskraft eine Beschäftigung für einen inländischen Arbeitgeber aufnimmt. Dies golt selbst dann, wenn die Person beabsichtigt, ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen."
Obwohl dies schon recht zutreffend klingt, wollte der GKV-Spitzenvertreter dazu nichts Verbindliches sagen.
Woher also etwas Verbindliches bekommen?
Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle passt nach meiner Meinung nicht.
Nebenproblematik - Lohnsteuer!
Falls also Jemand dazu was vorzutragen, immer raus damit.