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Rückstellung oder Verbindlichkeit
06.05.2011, 21:13
Beitrag: #23
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
mein Senf zum Thema:

Mein Dozent hat immer gepredigt:

Erste Stufe: Ansatz dem Grunde nach!
Zweite Stufe: Ansatz der Höhe nach!

Wir bewerten einen Passivposten zum 31.12.

Und zu diesem 31.12. kann noch kein Mensch die Höhe der Tantieme wissen. Und da Höhe der Verbindlichkeit zu diesem Zeitpunkt ungewiss ist = Rückstellung.

Das Theme Wertaufhellung etc. ist dann erst ein Problem der zweiten Stufen d.h. Ansatz der Höhe nach.
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit - fliederus2 - 06.05.2011 21:13

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