Rückstellung oder Verbindlichkeit
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06.05.2011, 10:03
Beitrag: #20
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Praktisch richtig, du hast allerdings eine Bilanzverlängerung durch VoSt Folgej abz im Aktiva und Bruttoverbindl Passiva! Genaugenommen führt das bei Abrechnung StBGeb nach Tabelle (ua Bilanzsumme) zu Beschiss des Mdt. Allerdings müsste man natürlich bei päpstlicher Untersuchung jeder Rng (Wesentlichkeitsprinzip!) auch paar 10tel mehr berechnen. Genau nehmen sollte man das wie gesagt bei wesentlichen Beträgen!
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