Rückstellung oder Verbindlichkeit
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06.05.2011, 09:48
Beitrag: #19
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Nu geb ich auch mal meinen senf dazu ab :-)
Ich buche bei mir im hause grundsätzlich Verbindlichkeit und Vorst im Folgejahr abzugsfähig. Gemeckert hat bis dahin noch nie einer... selbst bei meinen Prüfungspflichtigen GmbH´s hatten die WP´ler nie einwände. Wenn der Rechnungsbetrag nämlich wegen der Rechnungsstellung im Januar zweifelsfrei feststeht, finde ich den Ausweis als Verb. genauer, weil aus aktueller sicht keine ungewissheit mehr hinsichtlich der Höhe besteht. Ob das jetzt zum Stichtag schon zweifelsfrei feststand, weil man sich vorher geeinigt hatte auf den preis .... dieses in jedem betreffenden Fall zu klären ist mir darüber hinaus zu aufwändig :-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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