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Rückstellung oder Verbindlichkeit
06.05.2011, 09:30
Beitrag: #18
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
VSt Folgejahr bucht man bspw. in dem Fall, das du per 20.12. Leistungserbringung und Konkretisierung hast (bspw. oben die Pauschalpreisvereinbarung von 500,-) ABER die Rng nach UStG erst im Folgejahr vorliegt!

Dann hast du per 31.12. eine Verbindl. iHv 580,- weil konkretisiert, aber kein VoSt-Anspruch, weil Rng fehlt.
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit - showbee - 06.05.2011 09:30

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