Rückstellung oder Verbindlichkeit
|
06.05.2011, 09:30
Beitrag: #18
|
|||
|
|||
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
VSt Folgejahr bucht man bspw. in dem Fall, das du per 20.12. Leistungserbringung und Konkretisierung hast (bspw. oben die Pauschalpreisvereinbarung von 500,-) ABER die Rng nach UStG erst im Folgejahr vorliegt!
Dann hast du per 31.12. eine Verbindl. iHv 580,- weil konkretisiert, aber kein VoSt-Anspruch, weil Rng fehlt. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste