Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rückstellung oder Verbindlichkeit
05.05.2011, 22:47
Beitrag: #13
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Wie gesagt, mE zivilrechtliche Vorfrage. Wer konkretisiert wann? Bereits Vertrag vor Leistungserbringung oder erst durch Rng? Wenn du also dem Kfz Meister am 23.12. den Wagen bringst und fix 500,-- vereinbarst und den Wagen am 31.12. abholst, hast du eine Verbindl! Wenn du aber nur bei ATU sagst: Endschalldämpfer neu bitte und die sagen nur, das es zwischen 450-550 Euro kostet, dann kannst du bei Rng zum 2.1. keine Verbindl zum Stichtag haben, weil Konkretisierung erst bei Rechnungserstellung erfolgt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit - showbee - 05.05.2011 22:47

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation