Rückstellung oder Verbindlichkeit
|
05.05.2011, 22:47
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Wie gesagt, mE zivilrechtliche Vorfrage. Wer konkretisiert wann? Bereits Vertrag vor Leistungserbringung oder erst durch Rng? Wenn du also dem Kfz Meister am 23.12. den Wagen bringst und fix 500,-- vereinbarst und den Wagen am 31.12. abholst, hast du eine Verbindl! Wenn du aber nur bei ATU sagst: Endschalldämpfer neu bitte und die sagen nur, das es zwischen 450-550 Euro kostet, dann kannst du bei Rng zum 2.1. keine Verbindl zum Stichtag haben, weil Konkretisierung erst bei Rechnungserstellung erfolgt.
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste