Rückstellung oder Verbindlichkeit
|
05.05.2011, 20:56
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Buchi schrieb:Ich finde nicht, dass die Rechnung hier wertbegründend ist was die Höhe der Verbindlichkeit angeht. Aber das wissen wir doch nicht! Bsp. Kfz-Reparatur: Vertragsschluss auf Reparatur zu üblichen Preis. Die tatsächliche Summe ist doch erst bei Rng.Legung bekannt. --> RSt Bsp. Bestellung Leistung zu Fixpreis und Vereinbarung Zahlung per xx.01.2011 schon im Vertrag; Rng. ist nur deklaratorisch für Verbindl. --> Verbindl. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste