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Rückstellung oder Verbindlichkeit
05.05.2011, 20:56
Beitrag: #11
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Buchi schrieb:Ich finde nicht, dass die Rechnung hier wertbegründend ist was die Höhe der Verbindlichkeit angeht.
Bei Vertragsabschluss wurden die Konditionen festgelegt und nachdem der Leistende die Hauptleistung zu den vereinbarten Konditionen erbracht hat, ist die Verbindlichkeit auch in der vereinbarten Höhe entstanden.

Aber das wissen wir doch nicht!

Bsp. Kfz-Reparatur: Vertragsschluss auf Reparatur zu üblichen Preis. Die tatsächliche Summe ist doch erst bei Rng.Legung bekannt. --> RSt

Bsp. Bestellung Leistung zu Fixpreis und Vereinbarung Zahlung per xx.01.2011 schon im Vertrag; Rng. ist nur deklaratorisch für Verbindl. --> Verbindl.
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit - showbee - 05.05.2011 20:56

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