Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 20:12
Beitrag: #9
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Verbindl nur, wenn Fälligkeitstermin und Höhe unabhängig von Rechnung, wenn also die Rng nur für USt'liche Zwecke dient und alles zivilrechtliche im Vertrag steht. Dient die Rng auch der zivilrechtlichen Fixierung der Höhe und des Fälligkeitszeitpunktes, haben wir nur eine RSt. In soweit muss ich auch ZK zustimmen. Wertaufhellung ist (Begriff) nur für Ansatz der Höhe nach, nicht Ansatz dem Grunde nach einschlägig.
Last but not least: GewSt 2009: RSt per 31.12.2009! Wenn Bescheid im Jahr 2011 bekanntgegeben wird bleibt es auch per 31.12.10 bei RSt! Verbindl wird's erst bei Festsetzung (Konkretisierung); es ist keine Anmeldesteuer, die Berechnung erfolgt verbindl nur im FA, Vorberechnubg durch StB sind irrelevant! |
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