Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 17:11
Beitrag: #8
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Hallo Zaunkönig,
so ungefähr hat man es mir auch erklärt...aber wollt es irgendwie nicht wahr haben. Ich frage mich allerdings nur, warum man dann die Umsatzsteuer ebenfalls als Verbindlichkeit ausweist und die Kst und GwSt als Rückstellung xD.. Grüße |
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