Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 13:36
Beitrag: #3
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Hallo Taxman,
der Meinung bin auch (so hab ich es in der Kammer auch gelernt), aber alle sind gegen mich, mit der Begründung das zum Stichtag, also der 31.12., die Fälligkeit nicht bekannt war bzw. ist und somit der Ansatz als Rückstellung richtig wäre xDDDD. Gibts dazu eigentlich was eindeutiges damit die ruhe geben? Vielen Dank für die Hilfe |
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