Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 13:14
Beitrag: #2
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Verbindlichkeit und Vorsteuer im FJ abziehbar
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. § 249 I HGB Die wirtschaftliche Verursachung war im abgelaufenen WJ. Höhe und Fälligkeit sind bekannt, demnach kann nur eine Verbindlichkeit vorliegen. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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