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Rückstellung oder Verbindlichkeit
05.05.2011, 13:14
Beitrag: #2
RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit
Verbindlichkeit und Vorsteuer im FJ abziehbar

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. § 249 I HGB

Die wirtschaftliche Verursachung war im abgelaufenen WJ. Höhe und Fälligkeit sind bekannt, demnach kann nur eine Verbindlichkeit vorliegen.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: Rückstellung oder Verbindlichkeit - Taxman - 05.05.2011 13:14

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