Rückstellung oder Verbindlichkeit
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05.05.2011, 12:40
Beitrag: #1
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Rückstellung oder Verbindlichkeit
Hallo,
mal eine ganz einfache Frage, die aber zum Streitthema führte: Rechnung im neuen Jahr, Leistung aber für das alte Jahr. Die Rechnung lag zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung vor. Wie erfolgt der Ansatz nun in der HB: Verbindlichkeit und Vorsteuer im Folgejahr abziehbar ODER Rückstellungen (ausstehnde Rechnungen) Gibts dazu eine eindeutige Regelung? Danke im voraus |
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