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Rückstellung oder Verbindlichkeit
05.05.2011, 12:40
Beitrag: #1
Rückstellung oder Verbindlichkeit
Hallo,

mal eine ganz einfache Frage, die aber zum Streitthema führte:

Rechnung im neuen Jahr, Leistung aber für das alte Jahr. Die Rechnung lag zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung vor.

Wie erfolgt der Ansatz nun in der HB:

Verbindlichkeit und Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
ODER
Rückstellungen (ausstehnde Rechnungen)

Gibts dazu eine eindeutige Regelung?

Danke im voraus
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Rückstellung oder Verbindlichkeit - Cloud - 05.05.2011 12:40

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