Pflichtig oder frei?
|
02.05.2011, 11:47
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Pflichtig oder frei?
Hallo Lohnspezis;
Fall: GB Ltd. Der 100%-Shareholder ist nicht (!) der Gesch�ftsf�hrer (as ist ein fremder Zweiter). Der Shareholder soll nun als "Eink�ufer" besch�ftigt werden. SozVers-frei oder -pflichtig? Ich meine : eher "pflichtig", aber das Lohnb�ro, das die Abrechnungen machen wird, meint "frei". Was meint Ihr? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
02.05.2011, 14:25
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Pflichtig oder frei?
Da bin ich unsicher .. kommt darauf an, ob er dem Fremd-GF untertan ist ^^
Ich w�rd in diesem Fall die Clearing Stelle der dt. Rentenversicherung mit einem statusfeststellungsverfahren anrufen. lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
02.05.2011, 14:28
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Pflichtig oder frei?
Ich tendiere auch eher zu frei, da es in meinen Augen keinen (SV)-unterschied machen sollte ob ich Gesell-Gef� oder Gesell- XY bin. Zumal die Statusabrage beim Sozialtr�ger nach SGB-IV � 7a Anfrageverfahren auf jeden Fall gemacht werden muss. Und wenn dort auch nahe Angeh�rige abgefragt werden, so wird es m.E. erst Recht f�r den 100% Gesell. gelten.
Er mag zwar formal Weisungsgebunden sein, aber er gibt dem Gef� die Richtung vor. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
|||
02.05.2011, 16:49
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Pflichtig oder frei?
HaufeIndex 2091118
3.1.1 Gesellschafter mit mindestens 50 % des Stammkapitals: kein Arbeitnehmer Sofern ein Gesellschafter •�ber mindestens 50 % des Stammkapitals verf�gt oder •aufgrund besonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Beschl�sse der anderen Gesellschafter verhindern kann (Sperrminorit�t), hat er entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. In diesen F�llen kann kein abh�ngiges Besch�ftigungsverh�ltnis angenommen werden (BSG, Urteil v. 22.11.1974, 1 RA 251/73; BSG, Urteil v. 30.4.1976, 8 RU 78/75; BSG, Urteil v. 24.6.1982, 12 RK 43/81; BSG, Urteil v. 24.11.1983, 3 RK 35/82.) Gr��e Eisvogel |
|||
03.05.2011, 09:52
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Pflichtig oder frei?
Jepp.
Hatte ich auch gelesen (steht so auch im Jehle-Rehm). War mir nur dann unsicher geworden, weil Gesch�ftsf�hrer ja ein anderer ist und mein Shareholder nur als normaler Angestellter arbeiten wird. Aber es reicht ja wohl schon aus, wenn er in seiner Eigenschaft als Shareholder dem Gesch�ftsf�hrer Vorgaben machen k�nnte? Egal, - bin froh, dass ich den Lohn nicht rechnen werden (eigentlich Baulohn) und warte ab, was das Statusfeststellungsverfahren (so es denn losgetreten wird) ergeben wird. Danke Euch! ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: