Steuerberater

Normale Version: Pflichtig oder frei?
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Hallo Lohnspezis;

Fall:

GB Ltd.

Der 100%-Shareholder ist nicht (!) der Gesch�ftsf�hrer (as ist ein fremder Zweiter).
Der Shareholder soll nun als "Eink�ufer" besch�ftigt werden.

SozVers-frei oder -pflichtig?

Ich meine : eher "pflichtig", aber das Lohnb�ro, das die Abrechnungen machen wird, meint "frei".
Was meint Ihr?
Da bin ich unsicher .. kommt darauf an, ob er dem Fremd-GF untertan ist ^^

Ich w�rd in diesem Fall die Clearing Stelle der dt. Rentenversicherung mit einem statusfeststellungsverfahren anrufen.

lg, jive
Ich tendiere auch eher zu frei, da es in meinen Augen keinen (SV)-unterschied machen sollte ob ich Gesell-Gef� oder Gesell- XY bin. Zumal die Statusabrage beim Sozialtr�ger nach SGB-IV � 7a Anfrageverfahren auf jeden Fall gemacht werden muss. Und wenn dort auch nahe Angeh�rige abgefragt werden, so wird es m.E. erst Recht f�r den 100% Gesell. gelten.

Er mag zwar formal Weisungsgebunden sein, aber er gibt dem Gef� die Richtung vor.

LG T.D.
HaufeIndex 2091118
3.1.1 Gesellschafter mit mindestens 50 % des Stammkapitals: kein Arbeitnehmer
Sofern ein Gesellschafter
•�ber mindestens 50 % des Stammkapitals verf�gt oder
•aufgrund besonderer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Beschl�sse der anderen Gesellschafter verhindern kann (Sperrminorit�t),
hat er entscheidenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft. In diesen F�llen kann kein abh�ngiges Besch�ftigungsverh�ltnis angenommen werden
(BSG, Urteil v. 22.11.1974, 1 RA 251/73; BSG, Urteil v. 30.4.1976, 8 RU 78/75; BSG, Urteil v. 24.6.1982, 12 RK 43/81; BSG, Urteil v. 24.11.1983, 3 RK 35/82.)
Gr��e
Eisvogel
Jepp.
Hatte ich auch gelesen (steht so auch im Jehle-Rehm).
War mir nur dann unsicher geworden, weil Gesch�ftsf�hrer ja ein anderer ist und mein Shareholder nur als normaler Angestellter arbeiten wird.
Aber es reicht ja wohl schon aus, wenn er in seiner Eigenschaft als Shareholder dem Gesch�ftsf�hrer Vorgaben machen k�nnte?

Egal, - bin froh, dass ich den Lohn nicht rechnen werden (eigentlich Baulohn) und warte ab, was das Statusfeststellungsverfahren (so es denn losgetreten wird) ergeben wird.

Danke Euch!
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