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Zusammen- getrennte Veranlagumg
05.04.2011, 15:13 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2011 15:33 von Bogo.)
Beitrag: #1
Zusammen- getrennte Veranlagumg
Hallo,

ich hab da mal eine Frage zum Wahlrecht der Veranlagung im Jahr der Scheidung nebst Unterhaltsleistung. Muss dann noch zusammenveranlagt werden, oder kann man schon getrennt veranlagen?
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05.04.2011, 17:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2011 17:48 von limo.)
Beitrag: #2
RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg
Müssen tut hier gar nichts.
Es handelt sich um ein Wahlrecht Zusammen- oder getrennte Veranlagung siehe § 26 EStG. Zusammenveranlagung aber nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, nicht dauernd getrennt lebend...
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05.04.2011, 18:43
Beitrag: #3
RE: Zusammen- getrennte Veranlagumg
Auch wenn man frisch geheiratet hat, kann man die getrennte Veranl. wählen.

Wenn jedoch das ganze Jahr die Beiden getrennt lebend waren, dann ist es jeweils eine Einzelveranlagung, denn dann ist eine Zusammenveranl. nicht möglich und damit kein Wahlrecht zur getrennten veranlagung.
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