Steuerberater

Normale Version: Zusammen- getrennte Veranlagumg
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo,

ich hab da mal eine Frage zum Wahlrecht der Veranlagung im Jahr der Scheidung nebst Unterhaltsleistung. Muss dann noch zusammenveranlagt werden, oder kann man schon getrennt veranlagen?
M�ssen tut hier gar nichts.
Es handelt sich um ein Wahlrecht Zusammen- oder getrennte Veranlagung siehe � 26 EStG. Zusammenveranlagung aber nur wenn die Voraussetzungen erf�llt sind, nicht dauernd getrennt lebend...
Auch wenn man frisch geheiratet hat, kann man die getrennte Veranl. w�hlen.

Wenn jedoch das ganze Jahr die Beiden getrennt lebend waren, dann ist es jeweils eine Einzelveranlagung, denn dann ist eine Zusammenveranl. nicht m�glich und damit kein Wahlrecht zur getrennten veranlagung.
Referenz-URLs