05.04.2011, 15:13
Hallo,
ich hab da mal eine Frage zum Wahlrecht der Veranlagung im Jahr der Scheidung nebst Unterhaltsleistung. Muss dann noch zusammenveranlagt werden, oder kann man schon getrennt veranlagen?
ich hab da mal eine Frage zum Wahlrecht der Veranlagung im Jahr der Scheidung nebst Unterhaltsleistung. Muss dann noch zusammenveranlagt werden, oder kann man schon getrennt veranlagen?