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IAB - Gründungsfälle
15.03.2011, 15:52
Beitrag: #1
IAB - Gründungsfälle
Hallo,

Wer als Unternehmensgründer Investitionen plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen den IAB in Anspruch nehmen, bevor er eine aktive Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.

Was lt. Einkommensteuergesetz möglich ist, wird bei der Gewerbesteuer versagt, da der IAB lediglich bei einem stehenden Gewerbebetrieb Berücksichtigung findet.

Folge: Gewerbesteuerlich wird der IAB wieder hinzugerechnet.


Die Länderfinanzminister haben nunmehr in einem gemeinsamen Erlass (26.01.2011) beschlossen, dass ausschließlich auf Antrag, im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme, der IAB bei der Gewerbesteuer außen vor bleiben kann, also nicht mehr hinzugerechnet wird.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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