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Zeitanteilig im Erstjahr?
03.03.2011, 14:35
Beitrag: #1
Zeitanteilig im Erstjahr?
Hab das nicht allzu oft.
Aber ich finde keinen Vermerk, daß im Erstjahr nur eine zeitanteilige Berücksichtigung des Betrages n. § 10 f bzw. § 7 h EStG erfolgt.

"... im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils ... als SA abziehen ..."

Ist das so, oder hab ich was überlesen?
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03.03.2011, 14:54
Beitrag: #2
RE: Zeitanteilig im Erstjahr?
Volle AfA im Erstjahr, ist so Big Grin
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03.03.2011, 15:15
Beitrag: #3
RE: Zeitanteilig im Erstjahr?
Super. Danke.
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