Steuerberater

Normale Version: Zeitanteilig im Erstjahr?
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Hab das nicht allzu oft.
Aber ich finde keinen Vermerk, daß im Erstjahr nur eine zeitanteilige Berücksichtigung des Betrages n. § 10 f bzw. § 7 h EStG erfolgt.

"... im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils ... als SA abziehen ..."

Ist das so, oder hab ich was überlesen?
Volle AfA im Erstjahr, ist so Big Grin
Super. Danke.
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