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Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
28.02.2011, 15:29
Beitrag: #28
RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig?
Kiharu schrieb:Wozu Quellen? Wenn man sich mit den Grundlagen von Schätzungen auseinandersetzt, dann verstehen sich die Antworten von selbst. Oder glauben Sie nur, was in Kommentaren, Erlassen und Urteilen steht?
Quellen sind hilfreich, sie vermeiden so manchen Streit.

Kiharu schrieb:2. Das FA hat bei einer Schätzung alle bekannten Tatsachen zu berücksichtigen. (auch das ist ständige Rechtsprechung)
Darauf aufbauend besteht die Pflicht einer Änderung, bei Bekanntwerden neuer Tatsachen (und damit meine ich jetzt keine im Sinne des § 173 AO) die Schätzung zu überprüfen. Diees kann sowohl nach oben als auch nach unten korrigiert werden.
Ich sehe es wie Sie.
Kiharu schrieb:Wohin ihr absichtsvoll gestellter Antrag auf Änderung mit AdV-Begehren geführt hat, sehen sie doch jetzt.
Tja, eigentlich war es meine Absicht, es auch für den Veranlagungsbeamten einfacher zu machen (Vermeidung Einspruch) - da habe ich wohl falsch gedacht, ich hätte wohl besser erstmal telefoniert. Ich befürchte, er hat vermutet, ich wolle damit die Steuererklärung auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben.

Zum Abschluss will ich an dieser Stelle doch auch mal sagen, dass ich die konstruktiven Beiträge im Forum sehr schätze und aus den Diskussionen schon so manchen Nutzen gezogen habe. So auch aus dieser Diskussion.
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RE: Änderungsantrag nach §164 (2) AO - welcher Nachweis notwendig? - Schnitzer - 28.02.2011 15:29

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