Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 10 f bzw. g
10.12.2010, 15:20
Beitrag: #1
§ 10 f bzw. g
Hab ich was verpasst? Mandant sagte mir jetzt, daß es nicht mehr 10 sondern 15 Jahre wären. Kann dazu aber nix finden.
Alle BeitrÀge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
11.12.2010, 09:39
Beitrag: #2
RE: § 10 f bzw. g
Hallo,

nach dem Gesetzestext sind es 10 Jahre. Wüsste auch nicht dass die gesetzliche Regelung Inhalt des JStG 2010 gewesen wäre.


Sagen ist eines, aber die Rechtsgrundlage dazu benennen ist der entscheidende Faktor.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernĂŒnftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, wĂ€hrend alle anderen immer die alten MaßstĂ€be anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle BeitrÀge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
11.12.2010, 18:32
Beitrag: #3
RE: § 10 f bzw. g
7i und 7h wurden vor einigen Jahren für Neufälle von 10 auf 12 Jahre geändert.

10f sind 10 Jahre x 9%, ich glaube Altfälle waren noch 10 x 10% oder so.

Mandant wird wohl mal irgendwelches Halbwissen aufgeschnappt haben.
Alle BeitrÀge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
11.12.2010, 20:49
Beitrag: #4
RE: § 10 f bzw. g
Gut, dann bin ich ja beruhigt.
Alle BeitrÀge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/GĂ€ste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation