Steuerberater
§ 10 f bzw. g - Druckversion

+- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb)
+-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16)
+--- Thema: § 10 f bzw. g (/showthread.php?tid=1938)



§ 10 f bzw. g - Opa - 10.12.2010 15:20

Hab ich was verpasst? Mandant sagte mir jetzt, daß es nicht mehr 10 sondern 15 Jahre wären. Kann dazu aber nix finden.


RE: § 10 f bzw. g - zaunkönig - 11.12.2010 09:39

Hallo,

nach dem Gesetzestext sind es 10 Jahre. Wüsste auch nicht dass die gesetzliche Regelung Inhalt des JStG 2010 gewesen wäre.


Sagen ist eines, aber die Rechtsgrundlage dazu benennen ist der entscheidende Faktor.


RE: § 10 f bzw. g - meyer - 11.12.2010 18:32

7i und 7h wurden vor einigen Jahren für Neufälle von 10 auf 12 Jahre geändert.

10f sind 10 Jahre x 9%, ich glaube Altfälle waren noch 10 x 10% oder so.

Mandant wird wohl mal irgendwelches Halbwissen aufgeschnappt haben.


RE: § 10 f bzw. g - Opa - 11.12.2010 20:49

Gut, dann bin ich ja beruhigt.