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Darlehen BV??!!
20.11.2010, 22:49
Beitrag: #1
Darlehen BV??!!
Habe Chaosfall mit schlampigen Steuerpflichtigen und steh' anscheinend ein wenig auf der Leitung. Darum: HILFE!!

Allgemeiner Sachverhalt, gilt auch für die beiden anderen threads:

PZR 2005-2007, 2007 im Strafverfahren, da Abgabe ESt/USt 2007 nach Schätzung mit höherer Steuer. Strafverfahren ausgedehnt auf USt 2009, da UStSoPrüfung mit wesentlich höheren Umsätzen als in VA angegeben. Für 2008 wird wohl auch eingeleitet, da ESt/USt 2008 letzte Woche nach Schätzung abgegeben, natürlich wieder mit höherer Steuer. Geld ist natürlich auch nicht da, so dass trotz Strafverfahren Zahlungsaufschub für 2007 gewährt wurde. BuStra wartet nur darauf Selbstnzeige zu verwerfen und/oder weiter auszudehnen!

Freiberufler, 2005 und 2006 freiwillig Bilanz, 2007 Übergang zu EÜR. StB1 hat 2005 bis 2007 gebucht und Abschluß 2007 ertstellt. 2008 hat RA'in den Abschluß gemacht, 2009 wurde von StB2 abgegeben.

Sachverhalt Darlehen

In den Bilanzen sind (anteilig, etwa ein Drittel) Darlehen enthalten (über 100.000 ¤), die Ende der '80er für den Bau des eigenen Hauses aufgenommen wurde, ein Anteil des Grundstückes ist nicht bilanziert, anderes AV, das die Höhe der Darlehen rechtfertigen würde, gibt es nicht.

StB2 argumentiert, dass für so alte Unterlagen keine Aufbewahrungspflicht mehr bestehe und daher die Darlehen als Betriebsschuld anzuerkennen seien, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, warum die Darlehen früher als Betriebsschuld zu passivieren waren.

Ich bin versucht ihm Recht zu geben, meine aber andererseits, dass er eine Nachweispflicht für diese steuermindernden Tatsachen hat und es sich deshalb etwas zu leicht macht.

Jetzt suche ich Argumente für beide Seiten um mein weiteres Vorgehen planen zu können.

Ende Teil eins

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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21.11.2010, 01:48
Beitrag: #2
RE: Darlehen BV??!!
Nunja, wenn mit dem Darl. ursprünglich die Immobilie finanziert wurde und eine anteilige Passivierung ggf erfolgte, weil des betrieblich genutzt wurde und nun keine betr Nutzung vorliegt, ist das Darl auszubuchen! Das Darl hängt am finanzierten Gegenstand und wenn ein solcher nicht mehr im Betrieb ist, helfen auch keine Aufbewahrungspflichten.
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21.11.2010, 13:00
Beitrag: #3
RE: Darlehen BV??!!
Hallo,

auch ich habe noch ein altes "Wohnhaus"darlehen im Betriebsvermögen. Ohne betrieblich genutzte Räume darin.
Bis vor ein paar Jahren war es guter Brauch, über das Zwei-/Drei-Kontenmodell Privatschulden in betriebliche umzuwidmen. Mit höchstrichterlicher Anerkennung.
Und bei einem so alten Sachverhalt würde ich mich auch auf den Standpunkt stellen, dass das eine alte Geschichte ist, die damals sicherlich vom Sachbearbeiter auf dem Finanzamt geprüft wurde.
Wenn das Finanzamt dazu nichts in seinen Unterlagen findet, Darlehen und Zinsen aber seit Jahrzehnten amstandslos berücksichtigt, kann man m.E. dem Steuerpflichtigen keinen Vorwurf machen, wenn er seiner Aufbewahrungspflicht nachkommt - aber alle älteren Unterlagen vernichtet.

Im Zweifel für den Stpfl.

Gruß

tosch
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21.11.2010, 20:54
Beitrag: #4
RE: Darlehen BV??!!
Genau in diesem Zwiespalt, den die beiden Antworten aufzeigen, befinde ich mich!

Gehe ich von der "Papierlage" aus (Baudarlehen!), dann kann ich wie showbee argumentieren. Andererseits ist es nicht unmöglich, dass eben dieser Darlehensteil tatsächlich zutreffend dem Betrieb zugeordnet wurde (Zweikontenmodell oder ähnliches). Beide Möglichkeiten stehen meines Erachtens mit einer gleichen Wahrscheinlichkeit nebeneinander und weder der STB noch ich können für eine der Möglichkeiten einen Nachweis erbringen.

Soweit mir also keiner da draußen ein schlagendes Argument/Urteil für eine "Nachweispflicht" des Stpfl. geben kann, werde ich diesen Kriegsschauplatz "tot" machen. Geld werden wir sowieso wenn überhaupt erst sehr spät sehen!

taxpert

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21.11.2010, 21:20
Beitrag: #5
RE: Darlehen BV??!!
taxpert schrieb:Beide Möglichkeiten stehen meines Erachtens mit einer gleichen Wahrscheinlichkeit nebeneinander und weder der STB noch ich können für eine der Möglichkeiten einen Nachweis erbringen.
Und in diesem Fall wäre meiner Meinung nach das FA beweispflichtig, da es von einer langjährigen Handhabung abweichen will. Ohne Nachweise für seine Auffassung vorlegen zu können.
Ich selber habe 1993 nach dem 2-Kontenmodell umgeschuldet. Wenn mich heute einer nach Nachweisen fragen würdeRolleyes ich hätte sie noch. Aber ich müsste wahrscheinlich ganz schön lange suchen.
Und würde mir denken: warum fragen die erst heute? Und haben 16 Jahre lang bedenkenlos anerkannt?
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