20.11.2010, 22:49
Habe Chaosfall mit schlampigen Steuerpflichtigen und steh' anscheinend ein wenig auf der Leitung. Darum: HILFE!!
Allgemeiner Sachverhalt, gilt auch für die beiden anderen threads:
PZR 2005-2007, 2007 im Strafverfahren, da Abgabe ESt/USt 2007 nach Schätzung mit höherer Steuer. Strafverfahren ausgedehnt auf USt 2009, da UStSoPrüfung mit wesentlich höheren Umsätzen als in VA angegeben. Für 2008 wird wohl auch eingeleitet, da ESt/USt 2008 letzte Woche nach Schätzung abgegeben, natürlich wieder mit höherer Steuer. Geld ist natürlich auch nicht da, so dass trotz Strafverfahren Zahlungsaufschub für 2007 gewährt wurde. BuStra wartet nur darauf Selbstnzeige zu verwerfen und/oder weiter auszudehnen!
Freiberufler, 2005 und 2006 freiwillig Bilanz, 2007 Übergang zu EÜR. StB1 hat 2005 bis 2007 gebucht und Abschluß 2007 ertstellt. 2008 hat RA'in den Abschluß gemacht, 2009 wurde von StB2 abgegeben.
Sachverhalt Darlehen
In den Bilanzen sind (anteilig, etwa ein Drittel) Darlehen enthalten (über 100.000 ¤), die Ende der '80er für den Bau des eigenen Hauses aufgenommen wurde, ein Anteil des Grundstückes ist nicht bilanziert, anderes AV, das die Höhe der Darlehen rechtfertigen würde, gibt es nicht.
StB2 argumentiert, dass für so alte Unterlagen keine Aufbewahrungspflicht mehr bestehe und daher die Darlehen als Betriebsschuld anzuerkennen seien, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, warum die Darlehen früher als Betriebsschuld zu passivieren waren.
Ich bin versucht ihm Recht zu geben, meine aber andererseits, dass er eine Nachweispflicht für diese steuermindernden Tatsachen hat und es sich deshalb etwas zu leicht macht.
Jetzt suche ich Argumente für beide Seiten um mein weiteres Vorgehen planen zu können.
Ende Teil eins
taxpert
Allgemeiner Sachverhalt, gilt auch für die beiden anderen threads:
PZR 2005-2007, 2007 im Strafverfahren, da Abgabe ESt/USt 2007 nach Schätzung mit höherer Steuer. Strafverfahren ausgedehnt auf USt 2009, da UStSoPrüfung mit wesentlich höheren Umsätzen als in VA angegeben. Für 2008 wird wohl auch eingeleitet, da ESt/USt 2008 letzte Woche nach Schätzung abgegeben, natürlich wieder mit höherer Steuer. Geld ist natürlich auch nicht da, so dass trotz Strafverfahren Zahlungsaufschub für 2007 gewährt wurde. BuStra wartet nur darauf Selbstnzeige zu verwerfen und/oder weiter auszudehnen!
Freiberufler, 2005 und 2006 freiwillig Bilanz, 2007 Übergang zu EÜR. StB1 hat 2005 bis 2007 gebucht und Abschluß 2007 ertstellt. 2008 hat RA'in den Abschluß gemacht, 2009 wurde von StB2 abgegeben.
Sachverhalt Darlehen
In den Bilanzen sind (anteilig, etwa ein Drittel) Darlehen enthalten (über 100.000 ¤), die Ende der '80er für den Bau des eigenen Hauses aufgenommen wurde, ein Anteil des Grundstückes ist nicht bilanziert, anderes AV, das die Höhe der Darlehen rechtfertigen würde, gibt es nicht.
StB2 argumentiert, dass für so alte Unterlagen keine Aufbewahrungspflicht mehr bestehe und daher die Darlehen als Betriebsschuld anzuerkennen seien, da es verschiedene Möglichkeiten gibt, warum die Darlehen früher als Betriebsschuld zu passivieren waren.
Ich bin versucht ihm Recht zu geben, meine aber andererseits, dass er eine Nachweispflicht für diese steuermindernden Tatsachen hat und es sich deshalb etwas zu leicht macht.
Jetzt suche ich Argumente für beide Seiten um mein weiteres Vorgehen planen zu können.
Ende Teil eins
taxpert