Einspruch abgelehnt aber FA ändert Bescheid
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02.11.2010, 12:50
Beitrag: #1
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Einspruch abgelehnt aber FA ändert Bescheid
Hallo,
ich bekam heute so ungefähr folgendes Schreiben: Sehr geehrter Steuerberater, Ihr Einspruch ist eingegangen. Das FA sieht keine Möglichkeit, Ihrem Einspruch abzuhelfen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie zurücknehmen ... ... Allerdings wurde hier der Werbungskostenfreibetrag nicht abgezogen, so dass insoweit eine Änderung in Betracht kommt. MfG Es ging um die Anrechnung eines nicht nachvollziehbaren Progressionsvorbehalts, um dessen Berechnung ich gebeten hatte. Und der dann auch in Ordnung ist - bis auf den WK-Freibetrag. Ein in sich dermaßen widersprüchliches Schreiben - Einspruch wird abgelehnt, aber wir können ändern - habe ich noch nie erhalten. Als Grund fällt mir eigentlich nur die Statistik ein. Oder gibt´s da sonst noch was? Etwas ratlos tosch |
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02.11.2010, 13:44
Beitrag: #2
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RE: Einspruch abgelehnt aber FA ändert Bescheid
Wieso? Das ist Ausfluss der vom Gesetz her geforderten vollständigen Überprüfung.
Du legst Einspruch ein wegen Punkt X. Das Finanzamt findet, dass Punkt X völlig richtig ist, stellt aber fest, dass Punkt Y (welcher nicht Thema deines Einspruches war) falsch ist. Also bleibt doch nur, dich anzuschreiben, dass du mit deiner Einspruchsbegründung nicht überzeugen kannst, der Bescheid jedoch zugunsten wegen eines anderen Punktes geändert wird (der Bescheid wird Gegenstand des Einspruchsverfahrens) und dich zu bitten, deinen Einspruch zurück zu nehmen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.11.2010, 15:47
Beitrag: #3
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RE: Einspruch abgelehnt aber FA ändert Bescheid
Neee, habe ich vielleicht mißverständlich dargestellt, war aber schon der gleiche Punkt.
![]() Einspruch, weil der Betrag der unter ProgVorbehalt gestellten ausländischen Renten nicht nachvollziehbar war; mit der Bitte um Mitteilung der Berechnungsgrundlage. Summe lt. Einkommensteuerbescheid: Rente 1 Rente 2 Rente 3 ------- Summe X = bisher unter ProgVorbehalt zugrundegelegter Betrag Allerdings wurde hier der Werbungskostenfreibetrag nicht abgezogen, so dass insoweit eine Änderung in Betracht kommt. folglich richtig: Rente 1 Rente 2 Rente 3 ./. WK-Pauschbetrag -------------------- Summe Y = richtigerweise zu berücksichtigender ProgVorbehalt Mit den Erläuterungen (und Umrechnungskursen) ist nun die Summe nachvollziehbar ![]() Die Änderung betrifft somit genau den Punkt, wegen dem Einspruch eingelegt wurde. |
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02.11.2010, 15:54
Beitrag: #4
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RE: Einspruch abgelehnt aber FA ändert Bescheid
Na, dann kannst du ihn ja auch zurück nehmen. Vielleicht war sich das FA nur nicht sicher, ob sich der Einspruch nun erledigt hat oder wo genau dein Problem ist.
Aber ich gebe zu, die Formulierung ist etwas stolperig. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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