02.11.2010, 12:50
Hallo,
ich bekam heute so ungefähr folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Steuerberater,
Ihr Einspruch ist eingegangen. Das FA sieht keine Möglichkeit, Ihrem Einspruch abzuhelfen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie zurücknehmen ...
...
Allerdings wurde hier der Werbungskostenfreibetrag nicht abgezogen, so dass insoweit eine Änderung in Betracht kommt.
MfG
Es ging um die Anrechnung eines nicht nachvollziehbaren Progressionsvorbehalts, um dessen Berechnung ich gebeten hatte.
Und der dann auch in Ordnung ist - bis auf den WK-Freibetrag.
Ein in sich dermaßen widersprüchliches Schreiben - Einspruch wird abgelehnt, aber wir können ändern - habe ich noch nie erhalten.
Als Grund fällt mir eigentlich nur die Statistik ein.
Oder gibt´s da sonst noch was?
Etwas ratlos
tosch
ich bekam heute so ungefähr folgendes Schreiben:
Sehr geehrter Steuerberater,
Ihr Einspruch ist eingegangen. Das FA sieht keine Möglichkeit, Ihrem Einspruch abzuhelfen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie zurücknehmen ...
...
Allerdings wurde hier der Werbungskostenfreibetrag nicht abgezogen, so dass insoweit eine Änderung in Betracht kommt.
MfG
Es ging um die Anrechnung eines nicht nachvollziehbaren Progressionsvorbehalts, um dessen Berechnung ich gebeten hatte.
Und der dann auch in Ordnung ist - bis auf den WK-Freibetrag.
Ein in sich dermaßen widersprüchliches Schreiben - Einspruch wird abgelehnt, aber wir können ändern - habe ich noch nie erhalten.
Als Grund fällt mir eigentlich nur die Statistik ein.
Oder gibt´s da sonst noch was?
Etwas ratlos
tosch