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Riester Günstigerprüfung
27.08.2010, 09:35
Beitrag: #11
RE: Riester Günstigerprüfung
Es wird doch geprüft, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

Sie bekommt 154 ¤ Zulage, der SA-Abzug beträgt 2.100 ¤.

Bei ihren geringen Einkünften wage ich zu bezweifeln, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, denn der Grenzsteuersatz bei 13.000 ¤ dürfte sehr niedrig sein.

Die Aufwendungen, mit denen du da rechnest (tats. Aufwendungen + Zulage), sind nur für die Berechnung des Mindesteigenbetrags erforderlich, sonst nix.
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27.08.2010, 10:05
Beitrag: #12
RE: Riester Günstigerprüfung
Zitat:Sie bekommt 154 ¤ Zulage, der SA-Abzug beträgt 2.100 ¤.
Das ist falsch. Die 2.100,- sind der Höchstsatz, der gefördert wird. Man bekommt die volle Zulage (154,-) nur, wenn mind. 4% des Brutto (inkl. Zulage) eingezahlt werden, aber eben max. 2.100,-. Das ist hier erfüllt.

Das hat jedoch gar nichts mit der Günstigerprüfung zu tun. Hier wird nur geprüft, was günstiger ist. Den eingezahlten Beitrag + Zulage als SA-Abzug, oder die Zulage. Hier kommt es nur auf den pers. Steuersatz an, so daß auch das EK des Ehepartners eine Rolle spielt.
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27.08.2010, 16:11
Beitrag: #13
RE: Riester Günstigerprüfung
Ist EM evt. nur mittelbar begünstigt (klassischerweise bei Angestellten, die in Versorgungswerken sind)?
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27.08.2010, 16:49
Beitrag: #14
RE: Riester Günstigerprüfung
Vom Versorgungswerk stand aber oben nichts, oder?

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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27.08.2010, 16:53
Beitrag: #15
RE: Riester Günstigerprüfung
Catja schrieb:Vom Versorgungswerk stand aber oben nichts, oder?

Nein, wäre aber eine denkbare Erklärung für eine abweichende Berechnung und dafür, dass der EM nichts eingezahlt hat.
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27.08.2010, 19:02
Beitrag: #16
RE: Riester Günstigerprüfung
Nein, ist nicht der Fall. Er wollte wohl einfach das Geld sparen.
Aber egal wie, der EM hat doch mit der Günstigerprüfung nix zu tun. Ob er einen Riester hat, oder nicht, ob er etwas eingezahlt hat, oder nicht, spielt doch gar keine Rolle. Alleine die Beiträge der EF reichen für den SA Abzug aus. Und der ist eben günstiger als die Zulage. Melde mich, wenn das FA auf den Einspruch reagiert.
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27.08.2010, 20:06
Beitrag: #17
RE: Riester Günstigerprüfung
Opa schrieb:Nein, ist nicht der Fall. Er wollte wohl einfach das Geld sparen.

Dann gebe ich den Tipp ab, dass das FA fehlerhaft eine mittelbare Begünstigung geschlüsselt hat, denn dann hat das schon was mit der Günstigerprüfung zu tun.

Dann wird die Zulage des EM sozusagen der Ehefrau draufgeschlagen und bei 154 mehr (fiktiver) Zulage wird die wohl günstiger sein.

Würde ich jedenfalls mal so annehmen. Mann kann mal versuchen, das zu simulieren, indem man beim EM einfach mal die mittelbare Begünstigung anklickt.
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29.08.2010, 19:33
Beitrag: #18
RE: Riester Günstigerprüfung
Kann ich morgen mal probieren.
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30.08.2010, 09:12
Beitrag: #19
RE: Riester Günstigerprüfung
Hab jetzt mal alle Varianten durchgespielt, SA-Abzug ist immer günstiger. Aber ich melde mich mal, wenn eine Antwort des FA vorliegt. Bis dahin erstmal Danke.
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