Riester Günstigerprüfung
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26.08.2010, 15:06
Beitrag: #1
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Riester Günstigerprüfung
Hab momentan kein Vergleichsprogramm:
Einkünfte EM 33.678,- EF 13.500,- ./. 72,- SA PB u. 4.781,- SA = 42.325,- zvE (o. Riester) Beide haben Riester EM zahlt 0,- u. EF 459,- --> EF hat 613,- (459,- + 154,-) Aufwendungen (keine Kinder). Mein Programm rechnet Günstigerprüfung ja, FA rechnet nein. Kann das einer kurz mit einem anderen Programm nachrechnen, steh irgendwie auf dem Schlauch wo der Fehler liegen könnte. Grenzsteuersatz v. 28% v. 613,- sind ja auch ca. 171,- also mehr als die Zulage v. 154,- |
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26.08.2010, 15:30
Beitrag: #2
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RE: Riester Günstigerprüfung
Mein Programm sagt: SA günstiger als Zulage.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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26.08.2010, 15:35
Beitrag: #3
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RE: Riester Günstigerprüfung
Danke, meins eben auch. Muss mir das FA mal erklären, warum sie anderer Meinung sind.
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26.08.2010, 18:01
Beitrag: #4
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RE: Riester Günstigerprüfung
Die Riester-Rente des Ehemanns wurde beim FA nicht erfasst, weil er nicht eingezahlt hat.
Das mindert den SA-Abzug. Vermute ich jedenfalls. |
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26.08.2010, 18:19
Beitrag: #5
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RE: Riester Günstigerprüfung
Wieso? Selbst wenn der EM kein Riester hat, bleibt die Rg. doch dieselbe.
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26.08.2010, 19:56
Beitrag: #6
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RE: Riester Günstigerprüfung
Kann ich jetzt so nicht bestätigen, da ich kein Programm dafür habe.
Aber was hat Euer Programm denn gerechnet ? SA-Abzug iHv 2.100 ¤ oder iHv 4.200 ¤ ? Und mit welcher Zulage ? |
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26.08.2010, 20:01
Beitrag: #7
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RE: Riester Günstigerprüfung
Ich hab es schon wieder gelöscht und das Programm zu, aber mit ich hatte die SA der Einfachheit halber bei KV erfasst wie von @Opa oben angegeben und angekreuzt, dass für beide Ehegatten AG-erstattungsberechtigung in der KV besteht.
Für den Ehemann explizit 0,00 in der Riester-Karteikarte und auch ich kam auf 613 ¤uronen SA vs. 154 ¤ Zulage. *grübel* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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26.08.2010, 20:13
Beitrag: #8
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RE: Riester Günstigerprüfung
Zumindest hat Opa einen Denkfehler in der Ursprungsfrage, denke ich.
Er hat als Aufwendungen die tatsächliche Zahlung + Zulage gerechnet. Ich denke, dass das nicht richtig ist. Die o.g. Rechnung ist nur für die Berechnung des Mindesteigenbetrags verwendbar. Für die EF wird eine eigene fiktive Berechnung durchgeführt, da nur sie zulagen- und sonderausgabenabzugsberechtigt ist. |
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27.08.2010, 08:18
Beitrag: #9
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RE: Riester Günstigerprüfung
Auch ich hatte in meiner Erfassung nur die tatsächlichen Aufwendungen drin gehabt.
Vielleicht tickert es nochmal ein anderer durch? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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27.08.2010, 09:07
Beitrag: #10
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RE: Riester Günstigerprüfung
Zitat:Zumindest hat Opa einen Denkfehler in der Ursprungsfrage, denke ich.Ja wie denn sonst? Bei mir sind Riester-Renten eigentlich tgl. Praxis, und meistens stimmt meine Berechnung auch mit der des FA überein. Nur hier eben nicht, daher meine Frage. Hab jetzt erstmal einen Einspruch geschrieben. |
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