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KG u. Sachbezug
01.08.2010, 13:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2010 13:17 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: KG u. Sachbezug
Die Bewertung des Sachbezugs Unterkunft oder Wohnung nach deutschem Recht erfolgt nach § 2 SvEV. Diese Werte sind auch für steuerliche Zwecke zugrunde zu legen.

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/svev/__2.html

Handelt es such um eine Unterkunft, die keine Wohnung ist, wird der Wert für Azubis um 15% gemindert.
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01.08.2010, 13:33
Beitrag: #12
RE: KG u. Sachbezug
Danke dann muss ich morgen nochmal genau rechnen.
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01.08.2010, 15:16
Beitrag: #13
RE: KG u. Sachbezug
... und auch mal nachfragen, ob er alleine darin gewohnt hat oder sie mit einem anderen Azubi geteilt hat
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01.08.2010, 20:13
Beitrag: #14
RE: KG u. Sachbezug
Es war ein Zimmer für ihn allein.
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02.08.2010, 11:22
Beitrag: #15
RE: KG u. Sachbezug
Nur zur Info: Die Abgrenzung zwischen Unterkunft (pauchaler Sachbezugswert) und Wohnung (ortsübliche Miete) ist in R 8.1 Abs. 6 LStR nachlesbar.
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