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KG u. Sachbezug
30.07.2010, 12:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2010 12:12 von Opa.)
Beitrag: #1
KG u. Sachbezug
Hab gerade einen Knoten im Hirn und brauch mal eine kurze Bestätigung.

Kind in Ausb. hat 600,- Brutto + 230,- Sachbezug (ihm steht eine Wg. kostenlos zur Verfügung, u. Arbeitskleidung) u. 80,- SV u. 100,- sonst. WK.

--> 830,- ./. 180,- = 650,- --> 7.800,- und damit kein Anspruch auf KG (2008/09)

Das tats. Netto beläuft sich nur auf 600,- ./. 80,- SV = 520,- da der Sachbezug wieder abgezogen wird.

Da er bei den Eltern nur ein Zimmer hat, kann keine DHF geltend gemacht werden. Der Sachbezug gilt bei der Berechnung als Einkommen mit, obwohl "sie zur Bestreitung des Unterhalts nicht zur Verfügung stehen oder die Verfügungsbefugnis beschränkt ist." (R 32.10 EStR)

Hab ich irgendetwas übersehen?
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30.07.2010, 12:52
Beitrag: #2
RE: KG u. Sachbezug
Man bestreitet seinen Unterhalt auch indem man wohnt.
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30.07.2010, 13:07
Beitrag: #3
RE: KG u. Sachbezug
Vielleicht hilft FG SachsenAnhalt v. 26.01.2010 4 K 354/08

schönen Tag noch

phönix
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30.07.2010, 16:23
Beitrag: #4
RE: KG u. Sachbezug
phönix schrieb:Vielleicht hilft FG SachsenAnhalt v. 26.01.2010 4 K 354/08
Eher nicht, das bestätigt lediglich die Abziehbarkeit von Auswärtstätigkeiten und (bis 2003) unechter doppelter Haushaltsführung.

Wohnungsgestellung ist nun mal ein geldwerter Vorteil, der zudem auch noch eindeutig zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht, denn dafür fallen ja keine tatsächlichen Mietkosten an.

Irgendwie passen aber die SV nicht. Ist das kein voll versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ?

Bei Lebensmittelpunkt bei den Eltern sollten ansonsten auch die Heimfahrten als Wege zur Ausbildungsstätte von der weiter entfernt liegenden Wohnung als WK abziehbar sein.
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30.07.2010, 18:52
Beitrag: #5
RE: KG u. Sachbezug
Opa schrieb:--> 830,- ./. 180,- = 650,- --> 7.800,- und damit kein Anspruch auf KG (2008/09)
Wieso 80,00 für SV?
Bei 830 müsste doch schon alleine der AN-Anteil zur Sozialversicherung rd. 20 % = 160,00 mtl. ausmachen.
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30.07.2010, 19:12
Beitrag: #6
RE: KG u. Sachbezug
meyer schrieb:
phönix schrieb:Vielleicht hilft FG SachsenAnhalt v. 26.01.2010 4 K 354/08

Bei Lebensmittelpunkt bei den Eltern sollten ansonsten auch die Heimfahrten als Wege zur Ausbildungsstätte von der weiter entfernt liegenden Wohnung als WK abziehbar sein.

Genau das meinte ich!

schönen Tag noch

phönix
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30.07.2010, 19:27
Beitrag: #7
RE: KG u. Sachbezug
Ich sehe gerade, dass es auch um Arbeitskleidung geht. Die ist m. E. nicht zu berücksichtigen, da kein steuerpflichtiger Sachbezug (§ 3 Nr. 31 EStG). Im Steuerbrutto dürfte die Arbeitskleidung auch eigentlich nicht drin sein. Wenn doch, müsste die m. E. auch wieder als WK abziehbar sein.

Es liegen insoweit auch keine Bezüge vor, da Werbungkostenersatz.
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31.07.2010, 18:24
Beitrag: #8
RE: KG u. Sachbezug
Die Ungereimtheiten hinsichtlich der SV Beträge erklären sich daher, daß die Ausbildung in Ö gemacht wird. Daher auch nur 2 Heimfahrten p.a., die Berufsschule ist direkt neben der Ausb.-stätte.

Aber ich glaub, ich kann rechnen wie ich will, das KG ist weg.
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31.07.2010, 19:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.07.2010 19:35 von meyer.)
Beitrag: #9
RE: KG u. Sachbezug
Mit Ö ist wohl A gemeint ?

Wenn es nur um eine so geringe Differenz zur Freigrenze geht, würde ich genau hinsehen.

Wie schon angeführt, gehört die Arbeitskleidung m. E. nicht in die Berechnung rein. Außerdem könnte man mal prüfen, ob der Sachbezug in A genauso berechnet wird, wie in D. Relevant ist nämlich die Ermittlung nach deutsche Recht, bei kostenloser Unterkunft somit nach der SvEV (ich glaube bei Azubis gibt es da eine Kürzung um 15% oder so).

Und sehe ich richtig, dass das Azubi-Gehalt in A steuerpflichtig ist ?

Dann wären das nämlich in D wegen Freistellung nach DBA steuerfreie Einkünfte und daher beim Kindergeld (nach Abzug der Werbungskosten) als Bezug anzusetzen. Folge: Es gibt zusätzlich die Kostenpauschale von jährlich EUR 180.

Bei knappem Überschreiten könnte schon dies entscheidend sein.

Ansonsten:

Die Heimfahrten müsste es m. E. trotzdem geben, außer der hat mit zu Hause nicht mehr viel am Hut und sozusagen die Zelte dort schon komplett abgebrochen.

Was ist mit Umzugskosten o.ä.?

"Direkt neben" heißt auf dem gleichen Gelände, also keine Auswärtstätigkeit?

Mit den Beiträgen ist der Azubi voll sozialversichert oder wird da noch was extra gezahlt (evt. von den Eltern)?
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01.08.2010, 08:19
Beitrag: #10
RE: KG u. Sachbezug
Das mit der Kleidung muss ich nochmal kontrollieren.

Zitat:(ich glaube bei Azubis gibt es da eine Kürzung um 15% oder so).
Wo kann ich das nachlesen. Im Lohnzettel stehen ...? Unterkunft.

Zitat:Und sehe ich richtig, dass das Azubi-Gehalt in A steuerpflichtig ist ?
Richtig, es fällt nur keine an, da unter Steuer FB. Der Tip mit der Kostenpauschale ist gut. Für 2008 ist es knapp, muss ich nochmal genau rechnen, 2009 ist das Lehrlingsgeld gestiegen, da ist wohl alles zu spät.

Heimfahrten hat er wirklich nur 2 gemacht und es wurden schon 4 beantragt. Umzugskosten sind keine entstanden. Beginn vor 08 und Ende ist noch nicht. Die kurzen Fahrten zur BS sind schon berücksichtigt und auch die VMA. SV werden nur die 80,- vom Gehalt einbehalten. Die Eltern tragen keine zusätzlichen Kosten. Wahrscheinlich ist die SV dort preiswerter als in D. Noch zur Erklärung: Es ist eine Kochlehre in Ö/A mit kostenloser Bereitstellung der Unterkunft und der Berufskleidung.
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