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Berufsverband - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
30.07.2010, 10:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2010 10:13 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #1
Berufsverband - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Halli Hallo,

Ich habe mal ein unterhaltsames Problem, dass nun nach mehreren Absprachen nicht zufriedenstellend zu Lösen war.

Vorgeschichte:

Gründung eines Berufsverbandes für Journalisten. Geplant war lediglich im ideellen Bereich tätig zu werden. Echte Mitgliedsbeiträge usw.. Wie es der Teufel aber so will haben diese dann eine Tour gemacht und in mehreren Städten (4) für die Auftritte, die als Werbeaktion gedacht waren Eintritt verlangt. Die Rechnungen waren umsatzsteuerbehaftet.

Also haben wir hier gleich mehrere Probleme:

- Im Gegensatz zu den gemeinnützigen Körperschaften gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, bei denen zwischen steuerschädlichem und steuerunschädlichem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) unterschieden wird, ist bei Berufsverbänden kein Zweckbetrieb möglich. (NWB)

--> sobald also folgendes vorliegt:

Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ergibt sich aus § 14 AO. Danach ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb jede selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

... wären wir direkt vom idellen Bereich in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerutscht. Bei 4 Lesungen im November weiss ich nicht, ob Nachhaltigkeit gegeben ist. Gewinn wurde hierbei nicht erzielt (wenn ich es durchbuche sogar ein Verlust im fünfstelligen Bereich), aber das ist ja kein Ausschlußkriterium (leider).

Viel schlimmer wiegt allerdings folgendes:

-Vergleicht man die umsatzsteuerliche mit der ertragsteuerlichen Abgrenzung kommt man zu folgendem Ergebnis: Umsatzsteuerbare Leistungen führen immer zu wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben; wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen immer zu umsatzsteuerbaren Leistungen. Der Begriff
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30.07.2010, 13:11
Beitrag: #2
RE: Berufsverband - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Hallo,

ich würde mal vermuten dass da ein wenig fehlt. Es hört jedenfalls sehr plötzlich auf.

----------
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30.07.2010, 13:37
Beitrag: #3
RE: Berufsverband - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
aeh ja.. mist Smile

Hab jetzt natürlich nicht mehr im Kopf was ich genau geschrieben habe.

Mein Fazit war, dass in diesem Fall ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb definitiv vorliegt.

Bei den direkt zuordnungsfähigen Kosten entsteht eine Umsatzsteuererstattung im vierstelligen Bereich. Der Verlust ist im fünfstelligen Bereich. Allerdings hat der Verband von der Bundeszentrale für politische Bildung einen Zweckgebundenen Zuschuss bekommen, der die Ausgaben knapp überdeckt. Diese Zuschüsse sind in der Regel steuerfrei. Ein weiterer Zuschuss kam von Duden und sorgt dafür, dass wir eigentlich einen Gewinn aus diesen Veranstaltungen haben. Ich bin mir nun nicht sicher wie ich diese Zuschüsse buchen soll um das Ergebnis korrekt darzustellen und auch die Steuerberechnung richtig zu machen.

Zuschüsse, auch vom Bund sind bei Zweckgebundenheit nämlich u.U. den jeweiligen Bereichen zuzuordnen. In diesem Fall fällt mir das aber schwer. Ein passendes Konto hierzu gibt es im SKR49 im Bereich "sonstige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe" nämlich nicht.

Wäre hier eventuell das Konto 3800 "Steuerneutrale Einnahmen Bereich 8000" zu buchen? Kann es sein, dass ich obwohl im Endeffekt mehr Geld hängen bleibt als ausgegeben wurde ein Verlust steht?

.....

Unabhängig davon habe ich einen weiteren Punkt:

Der Berufsverband plant einen jährlich stattfindenden Kongress. Hierzu sind alle Mitglieder und auch aussenstehende eingeladen. Der Eintrittspreis ist allerdings für Mitglieder niedriger als für Nichtmitglieder. In diesem Fall müsste ich doch die gesamte Veranstaltung als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einstufen (unechter Mitgliedsbeitrag). Ich vergleiche das mit der Verbandszeitschrift:

Zitat:Klassisches Beispiel für die Notwendigkeit einer belegmäßigen Trennung der drei Teilbereiche eines Berufsverbands ist die Herausgabe einer Verbandszeitschrift. Die Herausgabe einer reinen Verbandszeitschrift (kostenlos; ausschließlich für Mitglieder erhältlich) ist dem ideellen Bereich zuzuordnen, da die Finanzierung ausschließlich über Mitgliedsbeiträge oder beitragsähnliche Umlagen erfolgt und der Inhalt Informationen über die Verbandstätigkeit sowie allgemeine Belange des Berufsstands umfasst. Ist die für Mitglieder kostenlose Zeitschrift aber darüber hinaus am Markt auch für Nicht-Mitglieder gegen Entgelt erhältlich, ist die Herausgabe der Zeitschrift im Ganzen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen. Der Berufsverband erfüllt hierdurch Sonderbelange seiner Mitglieder; es liegt insofern ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen Berufsverband und Mitglied vor (sog. unechter Mitgliedsbeitrag). (NWB Nr. 24 vom 10.06.2003 Seite 1823)

Da hier Mitglieder und Nichtmitglieder zu unterschiedlichen Preisen den Kongress besuchen dürfen liegt also ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Auch wenn dieser Kongress der Bildung dient?


.... also das alles ist ziemlich Neuland für mich und ich lese mich im Moment tot Smile

Vielen Dank für ein paar Anregungen!!! Smile
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