30.07.2010, 10:12
Halli Hallo,
Ich habe mal ein unterhaltsames Problem, dass nun nach mehreren Absprachen nicht zufriedenstellend zu L�sen war.
Vorgeschichte:
Gr�ndung eines Berufsverbandes f�r Journalisten. Geplant war lediglich im ideellen Bereich t�tig zu werden. Echte Mitgliedsbeitr�ge usw.. Wie es der Teufel aber so will haben diese dann eine Tour gemacht und in mehreren St�dten (4) f�r die Auftritte, die als Werbeaktion gedacht waren Eintritt verlangt. Die Rechnungen waren umsatzsteuerbehaftet.
Also haben wir hier gleich mehrere Probleme:
- Im Gegensatz zu den gemeinn�tzigen K�rperschaften gem. � 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, bei denen zwischen steuersch�dlichem und steuerunsch�dlichem wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb (Zweckbetrieb) unterschieden wird, ist bei Berufsverb�nden kein Zweckbetrieb m�glich. (NWB)
--> sobald also folgendes vorliegt:
Der Begriff des wirtschaftlichen Gesch�ftsbetriebes ergibt sich aus � 14 AO. Danach ist ein wirtschaftlicher Gesch�ftsbetrieb jede selbst�ndige nachhaltige T�tigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die �ber den Rahmen einer Verm�gensverwaltung hinausgeht. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.
... w�ren wir direkt vom idellen Bereich in den wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb gerutscht. Bei 4 Lesungen im November weiss ich nicht, ob Nachhaltigkeit gegeben ist. Gewinn wurde hierbei nicht erzielt (wenn ich es durchbuche sogar ein Verlust im f�nfstelligen Bereich), aber das ist ja kein Ausschlu�kriterium (leider).
Viel schlimmer wiegt allerdings folgendes:
-Vergleicht man die umsatzsteuerliche mit der ertragsteuerlichen Abgrenzung kommt man zu folgendem Ergebnis: Umsatzsteuerbare Leistungen f�hren immer zu wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieben; wirtschaftliche Gesch�ftsbetriebe f�hren immer zu umsatzsteuerbaren Leistungen. Der Begriff
Ich habe mal ein unterhaltsames Problem, dass nun nach mehreren Absprachen nicht zufriedenstellend zu L�sen war.
Vorgeschichte:
Gr�ndung eines Berufsverbandes f�r Journalisten. Geplant war lediglich im ideellen Bereich t�tig zu werden. Echte Mitgliedsbeitr�ge usw.. Wie es der Teufel aber so will haben diese dann eine Tour gemacht und in mehreren St�dten (4) f�r die Auftritte, die als Werbeaktion gedacht waren Eintritt verlangt. Die Rechnungen waren umsatzsteuerbehaftet.
Also haben wir hier gleich mehrere Probleme:
- Im Gegensatz zu den gemeinn�tzigen K�rperschaften gem. � 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, bei denen zwischen steuersch�dlichem und steuerunsch�dlichem wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb (Zweckbetrieb) unterschieden wird, ist bei Berufsverb�nden kein Zweckbetrieb m�glich. (NWB)
--> sobald also folgendes vorliegt:
Der Begriff des wirtschaftlichen Gesch�ftsbetriebes ergibt sich aus � 14 AO. Danach ist ein wirtschaftlicher Gesch�ftsbetrieb jede selbst�ndige nachhaltige T�tigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die �ber den Rahmen einer Verm�gensverwaltung hinausgeht. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.
... w�ren wir direkt vom idellen Bereich in den wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb gerutscht. Bei 4 Lesungen im November weiss ich nicht, ob Nachhaltigkeit gegeben ist. Gewinn wurde hierbei nicht erzielt (wenn ich es durchbuche sogar ein Verlust im f�nfstelligen Bereich), aber das ist ja kein Ausschlu�kriterium (leider).
Viel schlimmer wiegt allerdings folgendes:
-Vergleicht man die umsatzsteuerliche mit der ertragsteuerlichen Abgrenzung kommt man zu folgendem Ergebnis: Umsatzsteuerbare Leistungen f�hren immer zu wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieben; wirtschaftliche Gesch�ftsbetriebe f�hren immer zu umsatzsteuerbaren Leistungen. Der Begriff