Fristverlängerung ZM
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07.07.2010, 13:13
Beitrag: #1
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Fristverlängerung ZM
Hallo,
In die Diskussion der aktuellen steuergesetzlichen Änderungen wurde nun auch eine Verlängerung der Abgabefrist für die ZM aufgenommen. Durch die gesetzliche Änderung wurde die Fristverlängerung ja gerade erst mit Wirkung ab dem 01.07.2010 aufgehoben und die Abgabefrist auf den 25.en des Folgemonats festgelegt. Da dies in der Praxis unpraktikabel und größtenteils organisatorisch und zeitlich nicht zu halten ist, soll es eine Verlängerung der Abgabefrist auf den übernächsten Monat geben, so dass dann die Umsätze Juli wieder bis zum 25.09. zu erklären wären. Die Bundesregierung hat da dem Drängen der berufsständischen Vertreter der Stb + WP, sowie einigen anderen Organisationen nachgegeben. Dies wohl auch mit dem Hintergrund, dass die EU in ihren Vorgaben den Abgabetermin keinesfalls auf den jetzigen Abgabezeitpunkt festgeschrieben hat, sondern dies den jeweiligen Ländern freigestellt hat und als Abgrenzungstermin eben eine zweimonatige Frist eingeräumt hat. Es wäre also zu befürchten gewesen, dass im Rahmen der Gerichtsbarkeit etwas anderes entschieden worden wäre. Zudem hat die Bundesregierung mit ihrer unternehmerischen Wählerklientel im Augenblick so viel Ärger, dass sie sich ein weiteres Vergraulen nicht leisten kann. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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