07.07.2010, 13:13
Hallo,
In die Diskussion der aktuellen steuergesetzlichen �nderungen wurde nun auch eine Verl�ngerung der Abgabefrist f�r die ZM aufgenommen.
Durch die gesetzliche �nderung wurde die Fristverl�ngerung ja gerade erst mit Wirkung ab dem 01.07.2010 aufgehoben und die Abgabefrist auf den 25.en des Folgemonats festgelegt.
Da dies in der Praxis unpraktikabel und gr��tenteils organisatorisch und zeitlich nicht zu halten ist, soll es eine Verl�ngerung der Abgabefrist auf den �bern�chsten Monat geben, so dass dann die Ums�tze Juli wieder bis zum 25.09. zu erkl�ren w�ren.
Die Bundesregierung hat da dem Dr�ngen der berufsst�ndischen Vertreter der Stb + WP, sowie einigen anderen Organisationen nachgegeben. Dies wohl auch mit dem Hintergrund, dass die EU in ihren Vorgaben den Abgabetermin keinesfalls auf den jetzigen Abgabezeitpunkt festgeschrieben hat, sondern dies den jeweiligen L�ndern freigestellt hat und als Abgrenzungstermin eben eine zweimonatige Frist einger�umt hat. Es w�re also zu bef�rchten gewesen, dass im Rahmen der Gerichtsbarkeit etwas anderes entschieden worden w�re.
Zudem hat die Bundesregierung mit ihrer unternehmerischen W�hlerklientel im Augenblick so viel �rger, dass sie sich ein weiteres Vergraulen nicht leisten kann.
In die Diskussion der aktuellen steuergesetzlichen �nderungen wurde nun auch eine Verl�ngerung der Abgabefrist f�r die ZM aufgenommen.
Durch die gesetzliche �nderung wurde die Fristverl�ngerung ja gerade erst mit Wirkung ab dem 01.07.2010 aufgehoben und die Abgabefrist auf den 25.en des Folgemonats festgelegt.
Da dies in der Praxis unpraktikabel und gr��tenteils organisatorisch und zeitlich nicht zu halten ist, soll es eine Verl�ngerung der Abgabefrist auf den �bern�chsten Monat geben, so dass dann die Ums�tze Juli wieder bis zum 25.09. zu erkl�ren w�ren.
Die Bundesregierung hat da dem Dr�ngen der berufsst�ndischen Vertreter der Stb + WP, sowie einigen anderen Organisationen nachgegeben. Dies wohl auch mit dem Hintergrund, dass die EU in ihren Vorgaben den Abgabetermin keinesfalls auf den jetzigen Abgabezeitpunkt festgeschrieben hat, sondern dies den jeweiligen L�ndern freigestellt hat und als Abgrenzungstermin eben eine zweimonatige Frist einger�umt hat. Es w�re also zu bef�rchten gewesen, dass im Rahmen der Gerichtsbarkeit etwas anderes entschieden worden w�re.
Zudem hat die Bundesregierung mit ihrer unternehmerischen W�hlerklientel im Augenblick so viel �rger, dass sie sich ein weiteres Vergraulen nicht leisten kann.