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GmbH-Geser/Gefter und Krankenversicherung
11.06.2010, 10:33
Beitrag: #1
GmbH-Geser/Gefter und Krankenversicherung
Hallo Kollegen,

dass ich Lohn-Abrechnungen nicht mag, zeigt sich heute mal wieder extrem:

Fall:

* 100%-Gesellschafter Geschäfttsführer
* Gesellschaft in 06/2009 gegründet
* Gehaltszahlung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ab 06/2010
* Vertrag sagt nichts über irgendwelche Beiträge zur KV
* Geser/Gefter war bis 05/2010 auf seiner alten Stelle die letzten 1-2 Jahre in Elternzeit und hat dort jetzt gekündigt.

=> Geser/Gefter wundert sich darüber, dass ich bei der Lohnabrechnung für 06 keine SozVers berechnet habe.
Habe ihm mitgeteilt, dass er sozialversicherungsgrei ist und dass, - wenn die Gesellschaft die Zahlung für die KV (wenn auch nur hälftig) übernimmt, steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. vGA vorliegen.

Nun meine Sozialversicherungs-Fragen:

1.) Kann der sich freiwillig gesetzlich versichern? (privat will er nicht)
2.) Kann die freiwillig Gesetzliche dann Beiträge ab Geschäftsführer-Status (also 06/2009) fordern, oder geht sowas erst ab dem Moment, wo Gehalt bezogen wird?

Gruß, die Catja

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11.06.2010, 12:34
Beitrag: #2
RE: GmbH-Geser/Gefter und Krankenversicherung
Hallo,

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (hier Alleingesellschafter) ist er als selbständig zu beurteilen. Dies wäre nicht der Fall, wenn er für seine Entscheidungen noch der Zustimmung eines Beirats bedürfte, scheidet also hier aus.

Somit kommt für ihn nur eine private Versicherung in Frage.
Dabei hat er grundsätzlich die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung.

Letztere ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Die finden sich in § 9 SGB V, wo im wesentlichen drin steht, dass er in den letzten 5 Jahren vor ausscheiden aus der gesetzlichen Versicherungspflicht eben dort pflichtversichert war.

Hat er die Voraussetzungen, dann steht ihm auch der Weg für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse offen.



Anspruch auf Beitragszuschüsse hat er nicht. Das ist in der Tat Arbeitslohn bzw. vGA.


Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Zeitraum der Anmeldung, unabhängig von gezahlten Beiträgen.
Aber Achtung!!!
Er kann nicht auf eine wirtschaftlich gute Lage der GmbH warten und sich dann anmelden, denn es besteht Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkasse hat die Möglichkeit die Beiträge ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Kasse nachträglich zu fordern.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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11.06.2010, 12:39
Beitrag: #3
RE: GmbH-Geser/Gefter und Krankenversicherung
Danke Dir für die Einschätzung.
Deckt sich mit meiner Idee.

Nochmal zu Klarstellung (, - weil ich auch mit "Elternzeit" nicht wirklich firm bin): Wenn er bis dato in einer gesetzlichen KV war, - aber eben in Elternzeit und den Vertrag mit deinem alten Arbeitgeber erst jetzt gekündigt hat, dann sollte sich doch eigentlich keine Nachforderung mehr für 2009 ergeben?

Oder sehe ich das jetzt zu kurz?

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11.06.2010, 12:50
Beitrag: #4
RE: GmbH-Geser/Gefter und Krankenversicherung
Hallo,

solange er in (gesetzlicher) Elternzeit ist, ist er von der Krankenversicherung frei gestellt. - Müssten maximal 3 Jahre sein.
Ist die Zeit vorbei, muss er entweder in die Familienversicherung (unschädlich) oder sich freiwillig versichern.
Geschieht dies bei einer privaten Versicherung, dann ist das schädlich, geschieht dies bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist das unschädlich.


Ihr habt die Gesetze, finde sie schon sehr merkwürdig und kaum verständlich.


Wenn also jetzt zwischen gesetzlicher Elternzeit und Kündigung Beschäftigung ein Zeitraum ohne jegliche Versicherung vorhanden ist, dann hat er Pech gehabt und muss in die private KV, kommt also nicht mehr freiwillig in die gesetzliche KV.
Allerdings sind die Versicherungen heiß auf Geld, die wickeln dies rückwirkend ab und wissen so um mindestens 18 Monate Mitgliedschaft.

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