11.06.2010, 10:33
Hallo Kollegen,
dass ich Lohn-Abrechnungen nicht mag, zeigt sich heute mal wieder extrem:
Fall:
* 100%-Gesellschafter Geschäfttsführer
* Gesellschaft in 06/2009 gegründet
* Gehaltszahlung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ab 06/2010
* Vertrag sagt nichts über irgendwelche Beiträge zur KV
* Geser/Gefter war bis 05/2010 auf seiner alten Stelle die letzten 1-2 Jahre in Elternzeit und hat dort jetzt gekündigt.
=> Geser/Gefter wundert sich darüber, dass ich bei der Lohnabrechnung für 06 keine SozVers berechnet habe.
Habe ihm mitgeteilt, dass er sozialversicherungsgrei ist und dass, - wenn die Gesellschaft die Zahlung für die KV (wenn auch nur hälftig) übernimmt, steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. vGA vorliegen.
Nun meine Sozialversicherungs-Fragen:
1.) Kann der sich freiwillig gesetzlich versichern? (privat will er nicht)
2.) Kann die freiwillig Gesetzliche dann Beiträge ab Geschäftsführer-Status (also 06/2009) fordern, oder geht sowas erst ab dem Moment, wo Gehalt bezogen wird?
Gruß, die Catja
dass ich Lohn-Abrechnungen nicht mag, zeigt sich heute mal wieder extrem:
Fall:
* 100%-Gesellschafter Geschäfttsführer
* Gesellschaft in 06/2009 gegründet
* Gehaltszahlung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ab 06/2010
* Vertrag sagt nichts über irgendwelche Beiträge zur KV
* Geser/Gefter war bis 05/2010 auf seiner alten Stelle die letzten 1-2 Jahre in Elternzeit und hat dort jetzt gekündigt.
=> Geser/Gefter wundert sich darüber, dass ich bei der Lohnabrechnung für 06 keine SozVers berechnet habe.
Habe ihm mitgeteilt, dass er sozialversicherungsgrei ist und dass, - wenn die Gesellschaft die Zahlung für die KV (wenn auch nur hälftig) übernimmt, steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. vGA vorliegen.
Nun meine Sozialversicherungs-Fragen:
1.) Kann der sich freiwillig gesetzlich versichern? (privat will er nicht)
2.) Kann die freiwillig Gesetzliche dann Beiträge ab Geschäftsführer-Status (also 06/2009) fordern, oder geht sowas erst ab dem Moment, wo Gehalt bezogen wird?
Gruß, die Catja