Steuerberater

Normale Version: GmbH-Geser/Gefter und Krankenversicherung
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Hallo Kollegen,

dass ich Lohn-Abrechnungen nicht mag, zeigt sich heute mal wieder extrem:

Fall:

* 100%-Gesellschafter Gesch�fttsf�hrer
* Gesellschaft in 06/2009 gegr�ndet
* Gehaltszahlung f�r den Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer ab 06/2010
* Vertrag sagt nichts �ber irgendwelche Beitr�ge zur KV
* Geser/Gefter war bis 05/2010 auf seiner alten Stelle die letzten 1-2 Jahre in Elternzeit und hat dort jetzt gek�ndigt.

=> Geser/Gefter wundert sich dar�ber, dass ich bei der Lohnabrechnung f�r 06 keine SozVers berechnet habe.
Habe ihm mitgeteilt, dass er sozialversicherungsgrei ist und dass, - wenn die Gesellschaft die Zahlung f�r die KV (wenn auch nur h�lftig) �bernimmt, steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. vGA vorliegen.

Nun meine Sozialversicherungs-Fragen:

1.) Kann der sich freiwillig gesetzlich versichern? (privat will er nicht)
2.) Kann die freiwillig Gesetzliche dann Beitr�ge ab Gesch�ftsf�hrer-Status (also 06/2009) fordern, oder geht sowas erst ab dem Moment, wo Gehalt bezogen wird?

Gru�, die Catja
Hallo,

Als beherrschender Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer (hier Alleingesellschafter) ist er als selbst�ndig zu beurteilen. Dies w�re nicht der Fall, wenn er f�r seine Entscheidungen noch der Zustimmung eines Beirats bed�rfte, scheidet also hier aus.

Somit kommt f�r ihn nur eine private Versicherung in Frage.
Dabei hat er grunds�tzlich die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Versicherung.

Letztere ist allerdings an Voraussetzungen gekn�pft. Die finden sich in � 9 SGB V, wo im wesentlichen drin steht, dass er in den letzten 5 Jahren vor ausscheiden aus der gesetzlichen Versicherungspflicht eben dort pflichtversichert war.

Hat er die Voraussetzungen, dann steht ihm auch der Weg f�r eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse offen.



Anspruch auf Beitragszusch�sse hat er nicht. Das ist in der Tat Arbeitslohn bzw. vGA.


Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Zeitraum der Anmeldung, unabh�ngig von gezahlten Beitr�gen.
Aber Achtung!!!
Er kann nicht auf eine wirtschaftlich gute Lage der GmbH warten und sich dann anmelden, denn es besteht Krankenversicherungspflicht. Die Krankenkasse hat die M�glichkeit die Beitr�ge ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der gesetzlichen Kasse nachtr�glich zu fordern.
Danke Dir f�r die Einsch�tzung.
Deckt sich mit meiner Idee.

Nochmal zu Klarstellung (, - weil ich auch mit "Elternzeit" nicht wirklich firm bin): Wenn er bis dato in einer gesetzlichen KV war, - aber eben in Elternzeit und den Vertrag mit deinem alten Arbeitgeber erst jetzt gek�ndigt hat, dann sollte sich doch eigentlich keine Nachforderung mehr f�r 2009 ergeben?

Oder sehe ich das jetzt zu kurz?
Hallo,

solange er in (gesetzlicher) Elternzeit ist, ist er von der Krankenversicherung frei gestellt. - M�ssten maximal 3 Jahre sein.
Ist die Zeit vorbei, muss er entweder in die Familienversicherung (unsch�dlich) oder sich freiwillig versichern.
Geschieht dies bei einer privaten Versicherung, dann ist das sch�dlich, geschieht dies bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist das unsch�dlich.


Ihr habt die Gesetze, finde sie schon sehr merkw�rdig und kaum verst�ndlich.


Wenn also jetzt zwischen gesetzlicher Elternzeit und K�ndigung Besch�ftigung ein Zeitraum ohne jegliche Versicherung vorhanden ist, dann hat er Pech gehabt und muss in die private KV, kommt also nicht mehr freiwillig in die gesetzliche KV.
Allerdings sind die Versicherungen hei� auf Geld, die wickeln dies r�ckwirkend ab und wissen so um mindestens 18 Monate Mitgliedschaft.
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