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Schwein gehabt
28.05.2010, 16:44
Beitrag: #2
RE: Schwein gehabt
Denke ich auch... Schwein gehabt.

§ 38 a EStG ist wohl eindeutig

Die Lst bemißt sich nach dem Arbeitslohn den der AN im KJ bezieht...

Kein Zufluss von Lohn, Bescheinigung ist definitiv falsch.

Ob § 173 greift, kann ich aus der Aufgabenstellung nicht rauslesen. Die festgesetzte Steuer 0, kann ja bedeuten 0 EUR Vzhlg 0 EUR Festsetzung dann darf in 06 nicht geändert werden.

Da der Abrg. Teil ein eigenständiger Verwaltungsakt ist, könnte man diesen zum negativen abändern. Es könnte auch noch anders sein. Der Arbeitgeber hat sogar die LSt abgeführt, obwohl er keinen Lohn abgeführt hat.... dann ist der Bescheid nur in Sachen Bruttoarbeitslohn falsch... Wenn dann die Lohnsteuer erstattet wurde.. (was richtig ist) und nur der Bruttolohn falsch ist, ändert sich wieder nix u eine Änderung wäre nicht statthaft.
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Schwein gehabt - Opa - 27.05.2010, 15:15
RE: Schwein gehabt - RautenMiro - 28.05.2010 16:44
RE: Schwein gehabt - Kiharu - 28.05.2010, 17:35
RE: Schwein gehabt - Opa - 29.05.2010, 11:06

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