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Unternehmereigenschaft PV-Anlage
26.03.2010, 09:54
Beitrag: #11
RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage
Clematis schrieb:Sobald die jedoch die Abschlagsrechnung sehen, ists wieder vorbei....leider...
Aber dann sitzt das Umsatzsteuersignal und die Erstattung kommt schneller

Zitat:Das reicht dem FA nicht. Ich lege Angebot und erste Abschlagsrechnung vor-nur daraus könne man eben nicht aufs Unternehmertum schliessen....
Das sieht NRW anders. Und auch der Chef der BayFinVW, der BMF:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2008/r19.html

zaunkönig schrieb:Feststellungsklagen werden im übrigen relativ kurzfristig bearbeitet.
Wenn sich ein FA weigert, entsprechend den UStRl zu veranlagen, finde ich auch dies eine durchaus angemessene Vorgehensweise. Frag doch mal an, ob das per F-Klage geregelt werden muss - vielleicht reicht das schon.
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13.04.2010, 23:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.04.2010 23:11 von Jive.)
Beitrag: #12
RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage
Huhu .-)

Ich hatte das gleiche problem jetzt, weil ich mir auf mein eigenes Büro eine 14.52 Kwp Anlage installieren hab lassen.

auch her hatte ich mehrere nette Telefonate mit dem FA weil die auch den Netzanschlussvertrag haben wollten.

Unter Verweis darauf, dass die Unternehmereigenschaft bereits mit den ersten unternehmerischen Betätigungen ( hier spätestens das verbindliche Bestellen der Anlage) beginnt, ich eine Abschlagsrechnung über das Material habe und diese auch im Feb. bezahlt hatte. wollte ich meine VorSt natürlich erstattet bekommen.


Auf die Nachfrage nach dem Vertrag sagte ich, dass ich diesen niemals unterschreiben würde, abgesehen von der tatsache, dass man das Material immer vorfinanzieren muss und der Vertrag erst nach installation ( teilweise monate später) irgendwann nach Abnahme der Anlage zugeschickt wird.

Ich habe schließlich einen Vergütungsanspruch aus Gesetz ( EEG ).. da muss ich keinen Vertrag mehr für unterschreiben.

In fast jedem Vertrag des Stromversorgers steht ein passus drin, dass die Vergütung bei einer Änderung des EEG angepasst werden kann.

Und ich bin doch nicht so blöd einen Vertrag zu unterschreiben, bei dem mich mich schlechter stelle.... nachher bekomme ich weil ein Semikolon gelöscht wurde kein Geld mehr ....

Auf Nachfragen nach der gesetzlichen Vorschrift, nach welcher dieser Vertrag vonnöten für die Erstattung sein sollte, und unter Androhung dass ich die Zinsen bzw den Schadensersatz duch das nicht fristgerechte Erstatten notalls einklagen würde, wollte meine sachbearbeiterin das ganze nochmals mit dem Sachgebietsleite prüfen....

als Ergebnis hatte ich 2 Tage später die Vorsteuererstattung auf meinem Konto .)

Für den Betrieb der PV-Anlage hatte ich natürlich vorher mit meinem Bruder eine PersG gegründet, den Fragebogen zur steuerlichen efassung zwecks erteilung einer steuernummer mit zusatzangaben zur Pv anlage an das Fa geschickt.

Steurernummer und so hatte ich also alles schon.


lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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