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Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Druckversion

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Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Clematis - 25.03.2010 12:06

Bei mir h�ufen sich die Neuinstallationen von PV-Anlagen.

Ist ja an sich sehr positiv, nur habe ich da ein kleines Problem.

Der StPfl bezahlt eine Anzahlung, zB im Februar. Dann wird im M�rz die Anlage gebaut, wird im April fertig. Abschluss des Netzanschlussvertrages mit dem EVU ist im April.

Nach � 15 UStG bekommt der StPfl die Vorsteuer auf die Anzahlung mit der Februar-USt-VA erstattet...
Normalerweise.

"Mein" FA vergibt aber kein USt-Signal, verarbeitet also keine USt-VA´s, solange nicht der Netzanschlussvertrag vorliegt, weil die Unternehmeridentit�t nicht gekl�rt sei vorher.

Wie l�uft das bei Euch, bzw wie handhabt Ihr das?
Wie k�nnte man die Unternehmeridentit�t nachweisen, BEVOR der Netzanschlussvertrag vorliegt (Angebot und Rechnung reichen NICHT aus?!)


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Taxman - 25.03.2010 12:35

ohne es gelesen zu haben, aber kann man hieraus nicht was ziehen?

BFH: Steuernummer f�r Umsatzsteuerzwecke
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=20381


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - phönix - 25.03.2010 12:44

Clematis schrieb:Wie k�nnte man die Unternehmeridentit�t nachweisen, BEVOR der Netzanschlussvertrag vorliegt (Angebot und Rechnung reichen NICHT aus?!)

Selbst die Vergabe der UST-Nummer w�rde ja nichts bringen, denn die Genehmigung der Erstattung aus der USt-VA fehlt ja auch noch. Wenn es sich wirklich nur im einige Monate Verzug handelt, wird es schwierig.

Also m�sste zun�chst auf Erteilung Steurnummer geklagt werden,
und Klage auf Genehmigung dauert dann noch mal zus�tzlich...

Das Drohen mit den Klagen wird nicht viel helfen ...


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Opa - 25.03.2010 12:49

Hier verzichtet das FA auf mtl. UStVA bei nur PV-Anlagen. Am Jahresende wird die USt-Erkl�rung gemacht und die VSt mit der ersten Rg. v. Energieversorger (ist ja nur 1x p.a.) verrechnet. Nachteilig ist nur, da� der Mandant die VSt erst sp�ter bekommt, aber bisher war es allen egal, ob sie die VSt nun im Laufe des Jahres o. Anfang des Folgejahres bekommen,


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Clematis - 25.03.2010 13:36

@Opa:

Das mag bei Kleinanlagen egal sein, bei denen der Vorsteuerbetrag 2.000 - 3.000 � betr�gt, aber bei Anlagen, die AK von 100.000 � verursachen, die Vorsteuerbetr�ge also im 5-stelligen Bereich liegen, ist das schon entscheidend, besonders weil eben nur der Nettobetrag finanziert wird, und die Vorsteuer meist teuer �ber einen KK-Kredit zwischenfinanziert werden muss.

Also liegts schon im Interesse des StPfl, seine Vorsteuer schnellstm�glich zu bekommen.

@ph�nix:

Es geht nur darum, dass sich das FA weigert, das USt-Signal zu setzen ohne den Netzanschlussvertrag, die Erstattung wird hier genehmigt, sofern man Rechnung mit Kontoauszug, auf dem die Zahlung ersichtlich ist, der USt-VA beilegt, das ist also kein Problem!
Sobald das Signal gesetzt ist, wird auch erstattet.

@Taxman

Das Urteil bringt mir auch nichts, weil PV-Anlagen nicht anmeldepflichtig sind, mir also hier keine Gemeinde eine Gewerbeanmeldung f�r eine PV-Anlage annimmt. Sonst w�rd ich ja alle einfach zur Gemeinde schicken, w�rde ein Gewerbe anmelden lassen und gut is....


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Opa - 25.03.2010 14:05

Hab leider nur Leute mit Kleinanlagen.


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Clematis - 25.03.2010 14:11

Denk ich mir schon, dass ist auch eher ein "bayrisches" Problem denke ich mal, da hier mittlerweile jeder Landwirt auf irgendeinem Geb�ude eine PV-Anlage betreibt, und wenn er nicht das passende Geb�ude hat, wird eben schnell eine Maschinenhalle in S�d-Ausrichtung gebaut...


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - zaunkönig - 25.03.2010 22:27

Hallo,

ja, das ist ein wenig problematisch. Aber genau daf�r sind ja die teilzeitbesch�ftigten, nie erreichbaren Damen und Herren der Umsatzsteuernachschau da.

Grundproblem ist einfach, dass die Bund-L�nder-Kommission sich darauf geeinigt hat, dass f�r Kleinanlagen (typisch Einfamilienhaus) eben keine Gewerbeerlaubnis notwendig ist. Sie werden als Bagatellf�lle deklariert.

Das ist aber lediglich Gewerberecht und hat mit dem Steuerrecht nichts zu tun. Hier w�re die Unternehmereigenschaft nach � 2 UStG zu kl�ren. Und dies ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu entscheiden, wobei nat�rlich die wesentlchen Voraussetzungen schon vorhanden sein sollten. Eine davon ist die Teilnahme am Markt bzw. das Auftreten als H�ndler, was ja leider nur mit dem Stromabnahmevertrag m�glich ist.
Und hier h�ngt es am Energieversorger. Es k�nnen Vorabvertr�ge geschlossen werden, denn der Erzeuger kann sich den Energieversorger nicht aussuchen und muss zwingend den Versorger vor Ort nehmen. Alles andere w�re auch Unsinn.
Mit der entsprechenden Baugenehmigung und der Beauftragung des Energieversorgers mit der Anbringung der Z�hl- und Messvorrichtung kann also auch der Vertrag geschlossen werden, noch bevor eine kwh geflossen ist, womit die Grundvoraussetzung auch geschaffen ist.

Der ge�nderte � 18 Abs. 2 UStG (hoffe ich treffe den richtigen Absatz) wurde jedoch insoweit ge�ndert, dass zwingend mit Aufnahme der unternehmerischen oder beruflichen T�tigkeit im Jahr des Beginns monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind.
Die Aufnahme vorbereitender T�tigkeiten zur Schaffung der unternehmerischen Grundlagen sind nach EuGH und BFH-Rechtsprechung jedoch schon ausreichende Merkmale f�r eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft - die Abgabe von Voranmeldungen wird also f�r den Unternehmer verpflichtend.

Dem kann sich auch die Verwaltung nicht verwehren. Der Pr�fer f�r die Nachschau w�re zu aktivieren (die tauchen in NRW und Rheinland-Pfalz sogar schon ein paar Tage nach Gewerbeanmeldung auf) und h�tte den Einzelfall zu pr�fen.
Wie die Erfahrung allerdings zeigt, bedeutet dies noch lange nicht dass ein U-Kennzeichen gesetzt wird. Extrembeispiel ein produzierender Backwarenbetrieb musste sage und schreibe noch 5 Monate nach Gesch�ftsaufnahme auf die Vergabe einer Steuernummer warten.

Feststellungsklagen werden im �brigen relativ kurzfristig bearbeitet.


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - tosch - 25.03.2010 23:19

Clematis schrieb:"Mein" FA vergibt aber kein USt-Signal, verarbeitet also keine USt-VA´s, solange nicht der Netzanschlussvertrag vorliegt, weil die Unternehmeridentit�t nicht gekl�rt sei vorher.
Ich find´s einfach unglaublich! Was macht man wohl mit einer Anlage, die mehr Strom produziert, als man selber verbrauchen kann??

Zitat:Wie k�nnte man die Unternehmeridentit�t nachweisen, BEVOR der Netzanschlussvertrag vorliegt (Angebot und Rechnung reichen NICHT aus?!)
Aus der Rechnung geht hervor, welche Leistung die Anlage erbringt. Mit der letzten Jahresstromrechnung kann man plausibel machen, dass der erzeugte Strom den eigenen Bedarf weit �bersteigt. Und daher zum Verkauf bestimmt ist. Das IST Unternehmertum.


Hilfreich d�rfte auch sein:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/03.php


Clematis schrieb:Wie l�uft das bei Euch, bzw wie handhabt Ihr das?
Bis jetzt unproblematisch - meine F� erteilen die St-Nr. und stimmen auch einer Umstellung bei kleinen Unternehmern mit bisher j�hrlicher USt-Erkl�rung auf viertelj�hrliche Abgabe zu.

Aber vor dem Hintergrund w�rde ich (in Bayern) k�nftig keine Photovoltaikanlage mehr anmelden, sondern im Betriebser�ffnungsfragebogen nur noch "Handel" deklarieren. Damit bekommst Du sofort eine Steuernummer - und hast nichts falsches gemeldet.

Gru�

tosch


RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Clematis - 26.03.2010 07:09

tosch schrieb:Ich find´s einfach unglaublich! Was macht man wohl mit einer Anlage, die mehr Strom produziert, als man selber verbrauchen kann??

Und auch wenn der KOMPLETTE erzeugte Strom selbst verbraucht wird, ist der Anlagenbetreiber Unternehmer-dazu gibts ein BMF!


Zitat:Aus der Rechnung geht hervor, welche Leistung die Anlage erbringt. Mit der letzten Jahresstromrechnung kann man plausibel machen, dass der erzeugte Strom den eigenen Bedarf weit �bersteigt. Und daher zum Verkauf bestimmt ist. Das IST Unternehmertum.

Das reicht dem FA nicht. Ich lege Angebot und erste Abschlagsrechnung vor-nur daraus k�nne man eben nicht aufs Unternehmertum schliessen....





Zitat:Aber vor dem Hintergrund w�rde ich (in Bayern) k�nftig keine Photovoltaikanlage mehr anmelden, sondern im Betriebser�ffnungsfragebogen nur noch "Handel" deklarieren. Damit bekommst Du sofort eine Steuernummer - und hast nichts falsches gemeldet.


Sobald die jedoch die Abschlagsrechnung sehen, ists wieder vorbei....leider...


Das FA zweifelt auch nicht daran, DASS jemand Unternehmer wird, sondern nur daran WER Unternehmer wird-und das k�nnen bei Ehegatten der Mann, die Frau oder beide sein. Und das wollen die gesichert wissen.