Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
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23.02.2010, 17:34
Beitrag: #1
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Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
In R 9.11 (5) Satz 4 LStR hei�t es:
Zitat:Hat der Arbeitgeber die Zweitwohnung unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verf�gung gestellt, sind die abziehbaren Fahrtkosten um diesen Sachbezug mit dem nach R 8.1 Abs. 5 und 6 ma�gebenden Wert zu k�rzen. Kann mir jemand erkl�ren, warum bei Zurverf�gungstellung der Unterkunft die Fahrtkosten gek�rzt werden? � |
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23.02.2010, 17:58
Beitrag: #2
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Damit der Sachbezug die WK gleich mindert. Und das geht nur bei den Fahrtkosten nach R 9.11 (5) 1.
Nach 2. (VMA) geht nicht, da sie nur die ersten 3 Monate bestehen. Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verf�gung gestellt Nach 4. (Umzug) geht auch nicht, da ja max. 1x anf�llt |
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23.02.2010, 18:25
Beitrag: #3
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Opa schrieb:Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verf�gung gestellt Eben, da hat der AN ja keine Aufwendungen, die er als WK ansetzen k�nnte. Mir kommt der Abzug deshalb doppelt vor. � |
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23.02.2010, 18:32
Beitrag: #4
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Wieso doppelt?
�-Kosten hat er nicht, also keine WK. Im Gegenteil er hat den geldwerten Vorteil und der wird mit den Fahrtkosten verrechnet. |
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23.02.2010, 21:26
Beitrag: #5
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
ecro schrieb:M. E. macht die Regelung nur Sinn, wenn man die K�rzung auf den Fall der in Satz 2 genannten Wahlm�glichkeit des Ansatzes der Fahrtkosten nach R 9.10 bezieht, da dann kein gleichzeitger Ansatz von Kosten f�r die Zweitwohnung in Betracht kommt.Opa schrieb:Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verf�gung gestellt |
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24.02.2010, 10:22
Beitrag: #6
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Opa schrieb:Wieso doppelt? Hm... wenn er den "geldwerten Vorteil", also den Sachbezug, hat, versteuert er ihn auch. Dann muss er auch insoweit WK bei den �bernachtungskosten haben. So, auf diese Weise versteuert er den Sachbezug "Unterkunft" UND kann die WK in dieser H�he doch nicht ansetzen. Das ergibt nur einen Sinn, wenn der AG steuerfrei nach � 3 Nr. 16 erstattet, aber das ist hier ja gerade nicht der Fall. Wenn sich Satz 4 auf Satz 2 bezieht, so wie meyer ausf�hrt, dann ergibt es schon eher einen Sinn. Dann ist die Richtlinie aber so geschrieben, dass ein schlickt gestrickter Geist wie meiner das nicht verstehen kann. � |
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24.02.2010, 10:52
Beitrag: #7
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Zitat:Hat der Arbeitgeber die Zweitwohnung unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verf�gung gestellt...d.h. nicht, da� der geldwerte Vorteil bereits (�ber den AG) versteuert wurde. Und f�r diesen Fall macht der Satz m.E. schon Sinn bzw. so verstehe ich ihn.. |
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24.02.2010, 11:09
Beitrag: #8
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Nochmal: In diesem Fall h�tte der AN keinen Sachbezug (und keine WK), da er ja beruflich ausw�rts schl�ft. H�tte er aber einen, so m�ssten im Gegenzug die Aufwendungen als WK abzugsf�hig sein. Diese WK k�nnte der AG nach � 3 Nr. 16 steuerfrei erstatten.
Ich krieg die Kurve zu den Fahrtkosten tats�chlich nur, indem ich meyers Antwort heranziehe. � |
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