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Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
23.02.2010, 17:34
Beitrag: #1
Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
In R 9.11 (5) Satz 4 LStR hei�t es:

Zitat:Hat der Arbeitgeber die Zweitwohnung unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verf�gung gestellt, sind die abziehbaren Fahrtkosten um diesen Sachbezug mit dem nach R 8.1 Abs. 5 und 6 ma�gebenden Wert zu k�rzen.

Kann mir jemand erkl�ren, warum bei Zurverf�gungstellung der Unterkunft die Fahrtkosten gek�rzt werden?

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23.02.2010, 17:58
Beitrag: #2
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Damit der Sachbezug die WK gleich mindert. Und das geht nur bei den Fahrtkosten nach R 9.11 (5) 1.

Nach 2. (VMA) geht nicht, da sie nur die ersten 3 Monate bestehen.
Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verf�gung gestellt
Nach 4. (Umzug) geht auch nicht, da ja max. 1x anf�llt
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23.02.2010, 18:25
Beitrag: #3
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Opa schrieb:Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verf�gung gestellt

Eben, da hat der AN ja keine Aufwendungen, die er als WK ansetzen k�nnte. Mir kommt der Abzug deshalb doppelt vor.

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23.02.2010, 18:32
Beitrag: #4
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Wieso doppelt?
�-Kosten hat er nicht, also keine WK. Im Gegenteil er hat den geldwerten Vorteil und der wird mit den Fahrtkosten verrechnet.
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23.02.2010, 21:26
Beitrag: #5
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
ecro schrieb:
Opa schrieb:Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verf�gung gestellt

Eben, da hat der AN ja keine Aufwendungen, die er als WK ansetzen k�nnte. Mir kommt der Abzug deshalb doppelt vor.
M. E. macht die Regelung nur Sinn, wenn man die K�rzung auf den Fall der in Satz 2 genannten Wahlm�glichkeit des Ansatzes der Fahrtkosten nach R 9.10 bezieht, da dann kein gleichzeitger Ansatz von Kosten f�r die Zweitwohnung in Betracht kommt.
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24.02.2010, 10:22
Beitrag: #6
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Opa schrieb:Wieso doppelt?
�-Kosten hat er nicht, also keine WK. Im Gegenteil er hat den geldwerten Vorteil und der wird mit den Fahrtkosten verrechnet.


Hm... wenn er den "geldwerten Vorteil", also den Sachbezug, hat, versteuert er ihn auch. Dann muss er auch insoweit WK bei den �bernachtungskosten haben.

So, auf diese Weise versteuert er den Sachbezug "Unterkunft" UND kann die WK in dieser H�he doch nicht ansetzen. Das ergibt nur einen Sinn, wenn der AG steuerfrei nach � 3 Nr. 16 erstattet, aber das ist hier ja gerade nicht der Fall.

Wenn sich Satz 4 auf Satz 2 bezieht, so wie meyer ausf�hrt, dann ergibt es schon eher einen Sinn. Dann ist die Richtlinie aber so geschrieben, dass ein schlickt gestrickter Geist wie meiner das nicht verstehen kann.

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24.02.2010, 10:52
Beitrag: #7
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Zitat:Hat der Arbeitgeber die Zweitwohnung unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verf�gung gestellt...
d.h. nicht, da� der geldwerte Vorteil bereits (�ber den AG) versteuert wurde. Und f�r diesen Fall macht der Satz m.E. schon Sinn bzw. so verstehe ich ihn..
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24.02.2010, 11:09
Beitrag: #8
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsf�hrung
Nochmal: In diesem Fall h�tte der AN keinen Sachbezug (und keine WK), da er ja beruflich ausw�rts schl�ft. H�tte er aber einen, so m�ssten im Gegenzug die Aufwendungen als WK abzugsf�hig sein. Diese WK k�nnte der AG nach � 3 Nr. 16 steuerfrei erstatten.

Ich krieg die Kurve zu den Fahrtkosten tats�chlich nur, indem ich meyers Antwort heranziehe.

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