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Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Druckversion

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Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 23.02.2010 17:34

In R 9.11 (5) Satz 4 LStR heißt es:

Zitat:Hat der Arbeitgeber die Zweitwohnung unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung gestellt, sind die abziehbaren Fahrtkosten um diesen Sachbezug mit dem nach R 8.1 Abs. 5 und 6 maßgebenden Wert zu kürzen.

Kann mir jemand erklären, warum bei Zurverfügungstellung der Unterkunft die Fahrtkosten gekürzt werden?


RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 23.02.2010 17:58

Damit der Sachbezug die WK gleich mindert. Und das geht nur bei den Fahrtkosten nach R 9.11 (5) 1.

Nach 2. (VMA) geht nicht, da sie nur die ersten 3 Monate bestehen.
Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verfügung gestellt
Nach 4. (Umzug) geht auch nicht, da ja max. 1x anfällt


RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 23.02.2010 18:25

Opa schrieb:Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verfügung gestellt

Eben, da hat der AN ja keine Aufwendungen, die er als WK ansetzen könnte. Mir kommt der Abzug deshalb doppelt vor.


RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 23.02.2010 18:32

Wieso doppelt?
Ü-Kosten hat er nicht, also keine WK. Im Gegenteil er hat den geldwerten Vorteil und der wird mit den Fahrtkosten verrechnet.


RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - meyer - 23.02.2010 21:26

ecro schrieb:
Opa schrieb:Nach 3. (Wg.) geht nicht, da ja zur Verfügung gestellt

Eben, da hat der AN ja keine Aufwendungen, die er als WK ansetzen könnte. Mir kommt der Abzug deshalb doppelt vor.
M. E. macht die Regelung nur Sinn, wenn man die Kürzung auf den Fall der in Satz 2 genannten Wahlmöglichkeit des Ansatzes der Fahrtkosten nach R 9.10 bezieht, da dann kein gleichzeitger Ansatz von Kosten für die Zweitwohnung in Betracht kommt.


RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 24.02.2010 10:22

Opa schrieb:Wieso doppelt?
Ü-Kosten hat er nicht, also keine WK. Im Gegenteil er hat den geldwerten Vorteil und der wird mit den Fahrtkosten verrechnet.


Hm... wenn er den "geldwerten Vorteil", also den Sachbezug, hat, versteuert er ihn auch. Dann muss er auch insoweit WK bei den Übernachtungskosten haben.

So, auf diese Weise versteuert er den Sachbezug "Unterkunft" UND kann die WK in dieser Höhe doch nicht ansetzen. Das ergibt nur einen Sinn, wenn der AG steuerfrei nach § 3 Nr. 16 erstattet, aber das ist hier ja gerade nicht der Fall.

Wenn sich Satz 4 auf Satz 2 bezieht, so wie meyer ausführt, dann ergibt es schon eher einen Sinn. Dann ist die Richtlinie aber so geschrieben, dass ein schlickt gestrickter Geist wie meiner das nicht verstehen kann.


RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 24.02.2010 10:52

Zitat:Hat der Arbeitgeber die Zweitwohnung unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung gestellt...
d.h. nicht, daß der geldwerte Vorteil bereits (über den AG) versteuert wurde. Und für diesen Fall macht der Satz m.E. schon Sinn bzw. so verstehe ich ihn..


RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 24.02.2010 11:09

Nochmal: In diesem Fall hätte der AN keinen Sachbezug (und keine WK), da er ja beruflich auswärts schläft. Hätte er aber einen, so müssten im Gegenzug die Aufwendungen als WK abzugsfähig sein. Diese WK könnte der AG nach § 3 Nr. 16 steuerfrei erstatten.

Ich krieg die Kurve zu den Fahrtkosten tatsächlich nur, indem ich meyers Antwort heranziehe.