Welche Einkunftsart?
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31.01.2010, 19:10
Beitrag: #1
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Welche Einkunftsart?
A ist Rentner mit Wohnsitz in D, h�lt sich jedoch ca. 300 Tage pro Jahr auf Cuba auf. In D erh�lt er eine kleine Rente, die auch steuerlich erfasst wird (EF mit Gewerbebetrieb in D).
Auf Grund von Kontrollmaterial wird bekannt, dass A in Frankreich eine Yacht f�r ca. 200.000 � erworben hat. Weitere Recherchen ergeben, dass die Yacht im deutschen Schiffsregister auf den Namen von A eingetragen ist. Sie wird auf Cuba von einer cubanischen GmbH an deutsche Segler vermietet. Die Vermittlung l�uft dabei �ber B, den Schwiegersohn des A (eigener Gewerbebetrieb). A behauptet, dass er f�r den Kauf nur seinen Namen hergegeben h�tte, da die franz�sische Werft nicht an eine cubanische GmbH h�tte liefern wollen (kann man verstehen!). A ist jedoch auch an der cubanischen GmbH beteiligt, jedoch nicht Gef� o.�.. Nach deutschem Recht sind im Schiffsregister eingetragene Schiffe unbewegliches Wirtschaftsg�ter. A als eingetragener eigetragener Eigent�mer w�rde daher inl�ndische Eink�nfte erzielen. Auf Grund des vorgelegten deutschen Kontos der cubanischen GmbH konnte festgestellt weden, das von diesem Konto zumindest teilweise der Lebensunterhalt von A bestritten wurde. Dies wird von A auch zugegeben. Die erhaltenen Zahlungen werden daher A zugerechnet. Sind es nun EInk�nfte aus der �berlassung der Yacht oder verdeckte Gewinnaussch�ttungen aus der GmbH-Beteiligung? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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31.01.2010, 19:57
Beitrag: #2
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RE: Welche Einkunftsart?
Und wie kommt die dt. Yacht in die cubanische GmbH? Eventuell Einlage zum Erwerb des Anteils? Wer hat bezahlt? Mittelfluss? Ich denke, man muss erstmal kl�ren, wem die Yacht tats�chlich geh�rt. Dar�ber hinaus ist es f�r mich schwierig zu glauben, dass aus Yachtvercharterung tats�chlich mal Gewinne erzielt wurden?
Im Zweifel immer das, was mehr Steuern bringt. Offensichlich wurde hier vers�umt entsprechend vertragliche Grundlagen zu schaffen. Und wer keine Beweisvorsorge trifft, muss im Zweifeln in den sauren Apfel beissen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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31.01.2010, 20:05
Beitrag: #3
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RE: Welche Einkunftsart?
Mir kommt das nach 42 AO vo, nach Betriebsaufspaltung mit allen Folgen.
Wenn er denn in der GmbH auch die Mehrheit h�lt..... |
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31.01.2010, 20:15
Beitrag: #4
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RE: Welche Einkunftsart?
Die cubanische GmbH verchartert mittlerweile 12 (zw�lf) Yachten! Die Ausbuchen ist tats�chlich so, dass wohl Gesamtgewinn heraus kommt. Wer mir verraten kann wie man an cubanische Bilanzen herankommt, soll's mir verraten! Die IZA schafft es nicht!
Tats�chlich wurde die Yacht mit einem Darlehen der cubanischen GmbH bezahlt. Und jetzt bitte nicht lachen: von der Hypo Alpe Adria! Zum Eigentum nach deutschem Recht kommt man nur wegen Eintrag im Schiffsregister, der nie notwendig war! Warum er erfolgte konnte man mir nicht erz�hlen. Die anderen Yachten stehen n�mlich NICHT im deutschen Schiffsregister! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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31.01.2010, 21:37
Beitrag: #5
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RE: Welche Einkunftsart?
Ok, wenn man den Fall mal etwas abwandelt.
A ist lt. Grundbuch Eigent�mer eines Hauses. Dieses Haus wird durch die A-GmbH in D vermietet. In dieser Grundkonstellation erf�llt A nicht die Voraussetzungen, dass ihm Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind. Denn er erf�llt nicht den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung, da der Mietvertrag mit der GmbH und dem Mieter geschlossen wird. Zitat:Als Vermieter bzw. Verp�chter kommt in Betracht, wer die rechtliche oder tats�chliche Macht �ber das vermietete bzw. verpachtete Objekt hat (BFH-Urteil vom 26.1.1999, IX R 17/95, BStBl 1999 II S. 360 = SIS 99 10 08). Angewandt auf deinen Fall, w�rde A also auch nicht den Tatbestand der Einkunftsart V-V erf�llen, denn die cubanische GmbH hat offensichtlich (dokumentiert durch die tats�chliche Vermietung) die tats�chliche Macht �ber die Yacht. Andere Ansicht nur m�glich, wenn man das Geld, was A von der GmbH erh�lt als Nutzungsentgelt f�r die Yacht sieht (was bedeutet, dass die GmbH die Yacht wieder untervermietet). Dann k�men wir wieder zu V-V. Da es hier aber um Entnahmen vom Konto der GmbH geht (dabei unterstellt, es handelt sich dabei nicht um regelm��ige, betragsm��ig gleiche Zahlungen wie bei einem Mietverh�ltnis), d�rfte es schwierig hier ein Mietverh�ltnis zwischen A und der GmbH zu konstruieren bzw. zu unterstellen. Da liegt der Gedanke einer vgA schon n�her. Andersherum d�rfte auch von Interesse sein, wer die weiteren Gesellschafter der GmbH sind und welchen Anteil A an der GmbH hat. Sofern er Mehrheitsgesellschafter oder sogar alleiniger Ges. liegt tendiere ich hier eher zu zur VgA und hinsichtlich der �berlassung der Yacht zur verdeckten Einlage. Sollte er jedoch Minderheitsgesellschafter sein ist eher davon auszugehen, dass das erhaltene Geld Nutzungsentsch�digung f�r die Yacht ist. Aber vielleicht hat ja noch jemand anderers ne Idee? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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01.02.2010, 00:26
Beitrag: #6
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RE: Welche Einkunftsart?
Hallo,
wenn die eine besagte Yacht aus Mitteln der cubanischen GmbH bezahlt wurde, dann liegt, trotz Eintrag in das deutsche Schiffsregister, eventuell lediglich ein Strohmanngesch�ft vor und die Yacht w�re tats�chlich der cubanischen GmbH zuzurechnen. Da die cubanische GmbH die wirtschaftliche Verf�gungsmacht �ber die Yacht hat, d�rften die Einnahmen auch der GmbH zuzurechnen sein. Bliebe also die Frage zu kl�ren, ob der A als Eigent�mer ein gesondertes Entgelt erh�lt oder nicht. Das w�re dann gegebenenfalls nach deutschem Steuerrecht als Eink�nfte aus V+V zu erkl�ren. Ansonsten bleiben ihm lediglich die Aussch�ttungseink�nfte der GmbH. Wenn Du an cubanische Bilanzen herankommen m�chtest, dann schalte einen Anwalt vor Ort ein. Es ist ein leichtes gegen entsprechende finanzielle F�rderung an die Unterlagen heran zu kommen. Noch leichter wird die Sache, wenn unmittelbar oder mittelbar Tatbest�nde die USA ber�hren, was ja durchaus der Fall sein k�nnte. Dann kommt man �ber die IRS an die entsprechenden Informationen. Yachtvercharterung in Cuba, also unmittelbar vor der US-K�ste mit verschleierten Finanzinvestitionen - auf so etwas stehen die US-Beh�rden. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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01.02.2010, 14:41
Beitrag: #7
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RE: Welche Einkunftsart?
Ich seh das so wie @zaunk�nig-wenn der A die Yacht an die GmbH weiterverkauft hat, sind die Zahlungen der GmbH an A entweder Darlehnstilgungen und Zinsen oder eben regul�re Aussch�ttungen.
----------------- LG Clematis |
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01.02.2010, 14:48
Beitrag: #8
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RE: Welche Einkunftsart?
Zitat:wenn der A die Yacht an die GmbH weiterverkauft hat, Sorry, ich widersprech Dir ja nur sehr ungern, aber ich habe in den ganzen Beitr�gen weder von Taxpert noch von Zaunk�nig irgendwas gefunden, was auf Weiterverkauf hindeutet. Wenn das so w�re, dann h�tten wir ja gar nicht die Probleme. Was ich nicht mehr habe (da verkauft) kann nie nimmer nie nicht zur Vermietung f�hren. In einem solchen Fall w�rde sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Geldmittel aus der GmbH ja gar nicht stellen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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01.02.2010, 15:26
Beitrag: #9
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RE: Welche Einkunftsart?
Warum ein deutsches Konto? Nur f�r die Yacht? Ist es �blich je Yacht ein Konto zu haben? Der Umstand und die Eintragung auf die nat�rliche Person zwingen zum Schluss, dass die KapGes nur vorgeschoben wurde. Die Aussage des nicht Lieferwillens des Herstellers ist unglaubw�rdig, oder war es die erste Yacht?
So w�rde ich auf VuV bei der natP kommen, der Rest ist nur Schein' |
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01.02.2010, 18:49
Beitrag: #10
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RE: Welche Einkunftsart?
Das
taxpert schrieb:....Tats�chlich wurde die Yacht mit einem Darlehen der cubanischen GmbH bezahlt. .... hat mich drauf schliessen lassen, dass entweder der A die Yacht per Darl an die GmbH weiter verkauft hat, oder eben der A die Yacht gar nicht bezahlt hat, sondern die GmbH. In beiden F�llen komme ich zu dem Ergebniss, dass der A nicht Eigent�mer der Yacht ist, auch wenn er im Schiffsverzeichnis steht, oder hab ich was �bersehen? ----------------- LG Clematis |
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