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Welche Einkunftsart? - Druckversion

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Welche Einkunftsart? - taxpert - 31.01.2010 19:10

A ist Rentner mit Wohnsitz in D, hält sich jedoch ca. 300 Tage pro Jahr auf Cuba auf. In D erhält er eine kleine Rente, die auch steuerlich erfasst wird (EF mit Gewerbebetrieb in D).

Auf Grund von Kontrollmaterial wird bekannt, dass A in Frankreich eine Yacht für ca. 200.000 ¤ erworben hat. Weitere Recherchen ergeben, dass die Yacht im deutschen Schiffsregister auf den Namen von A eingetragen ist. Sie wird auf Cuba von einer cubanischen GmbH an deutsche Segler vermietet. Die Vermittlung läuft dabei über B, den Schwiegersohn des A (eigener Gewerbebetrieb).

A behauptet, dass er für den Kauf nur seinen Namen hergegeben hätte, da die französische Werft nicht an eine cubanische GmbH hätte liefern wollen (kann man verstehen!). A ist jedoch auch an der cubanischen GmbH beteiligt, jedoch nicht Gefü o.ä..

Nach deutschem Recht sind im Schiffsregister eingetragene Schiffe unbewegliches Wirtschaftsgüter. A als eingetragener eigetragener Eigentümer würde daher inländische Einkünfte erzielen.

Auf Grund des vorgelegten deutschen Kontos der cubanischen GmbH konnte festgestellt weden, das von diesem Konto zumindest teilweise der Lebensunterhalt von A bestritten wurde. Dies wird von A auch zugegeben. Die erhaltenen Zahlungen werden daher A zugerechnet.

Sind es nun EInkünfte aus der Überlassung der Yacht oder verdeckte Gewinnausschüttungen aus der GmbH-Beteiligung?

taxpert


RE: Welche Einkunftsart? - Kiharu - 31.01.2010 19:57

Und wie kommt die dt. Yacht in die cubanische GmbH? Eventuell Einlage zum Erwerb des Anteils? Wer hat bezahlt? Mittelfluss? Ich denke, man muss erstmal klären, wem die Yacht tatsächlich gehört. Darüber hinaus ist es für mich schwierig zu glauben, dass aus Yachtvercharterung tatsächlich mal Gewinne erzielt wurden?

Im Zweifel immer das, was mehr Steuern bringt. Offensichlich wurde hier versäumt entsprechend vertragliche Grundlagen zu schaffen. Und wer keine Beweisvorsorge trifft, muss im Zweifeln in den sauren Apfel beissen.


RE: Welche Einkunftsart? - Petz - 31.01.2010 20:05

Mir kommt das nach 42 AO vo, nach Betriebsaufspaltung mit allen Folgen.

Wenn er denn in der GmbH auch die Mehrheit hält.....


RE: Welche Einkunftsart? - taxpert - 31.01.2010 20:15

Die cubanische GmbH verchartert mittlerweile 12 (zwölf) Yachten! Die Ausbuchen ist tatsächlich so, dass wohl Gesamtgewinn heraus kommt. Wer mir verraten kann wie man an cubanische Bilanzen herankommt, soll's mir verraten! Die IZA schafft es nicht!

Tatsächlich wurde die Yacht mit einem Darlehen der cubanischen GmbH bezahlt. Und jetzt bitte nicht lachen: von der Hypo Alpe Adria! Zum Eigentum nach deutschem Recht kommt man nur wegen Eintrag im Schiffsregister, der nie notwendig war! Warum er erfolgte konnte man mir nicht erzählen. Die anderen Yachten stehen nämlich NICHT im deutschen Schiffsregister!

taxpert


RE: Welche Einkunftsart? - Kiharu - 31.01.2010 21:37

Ok, wenn man den Fall mal etwas abwandelt.
A ist lt. Grundbuch Eigentümer eines Hauses. Dieses Haus wird durch die A-GmbH in D vermietet.

In dieser Grundkonstellation erfüllt A nicht die Voraussetzungen, dass ihm Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind. Denn er erfüllt nicht den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung, da der Mietvertrag mit der GmbH und dem Mieter geschlossen wird.

Zitat:Als Vermieter bzw. Verpächter kommt in Betracht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht über das vermietete bzw. verpachtete Objekt hat (BFH-Urteil vom 26.1.1999, IX R 17/95, BStBl 1999 II S. 360 = SIS 99 10 08).

Angewandt auf deinen Fall, würde A also auch nicht den Tatbestand der Einkunftsart V-V erfüllen, denn die cubanische GmbH hat offensichtlich (dokumentiert durch die tatsächliche Vermietung) die tatsächliche Macht über die Yacht.

Andere Ansicht nur möglich, wenn man das Geld, was A von der GmbH erhält als Nutzungsentgelt für die Yacht sieht (was bedeutet, dass die GmbH die Yacht wieder untervermietet). Dann kämen wir wieder zu V-V.

Da es hier aber um Entnahmen vom Konto der GmbH geht (dabei unterstellt, es handelt sich dabei nicht um regelmäßige, betragsmäßig gleiche Zahlungen wie bei einem Mietverhältnis), dürfte es schwierig hier ein Mietverhältnis zwischen A und der GmbH zu konstruieren bzw. zu unterstellen. Da liegt der Gedanke einer vgA schon näher. Andersherum dürfte auch von Interesse sein, wer die weiteren Gesellschafter der GmbH sind und welchen Anteil A an der GmbH hat. Sofern er Mehrheitsgesellschafter oder sogar alleiniger Ges. liegt tendiere ich hier eher zu zur VgA und hinsichtlich der Überlassung der Yacht zur verdeckten Einlage. Sollte er jedoch Minderheitsgesellschafter sein ist eher davon auszugehen, dass das erhaltene Geld Nutzungsentschädigung für die Yacht ist.

Aber vielleicht hat ja noch jemand anderers ne Idee?


RE: Welche Einkunftsart? - zaunkönig - 01.02.2010 00:26

Hallo,

wenn die eine besagte Yacht aus Mitteln der cubanischen GmbH bezahlt wurde, dann liegt, trotz Eintrag in das deutsche Schiffsregister, eventuell lediglich ein Strohmanngeschäft vor und die Yacht wäre tatsächlich der cubanischen GmbH zuzurechnen.

Da die cubanische GmbH die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Yacht hat, dürften die Einnahmen auch der GmbH zuzurechnen sein.
Bliebe also die Frage zu klären, ob der A als Eigentümer ein gesondertes Entgelt erhält oder nicht. Das wäre dann gegebenenfalls nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus V+V zu erklären.

Ansonsten bleiben ihm lediglich die Ausschüttungseinkünfte der GmbH.


Wenn Du an cubanische Bilanzen herankommen möchtest, dann schalte einen Anwalt vor Ort ein. Es ist ein leichtes gegen entsprechende finanzielle Förderung an die Unterlagen heran zu kommen.

Noch leichter wird die Sache, wenn unmittelbar oder mittelbar Tatbestände die USA berühren, was ja durchaus der Fall sein könnte. Dann kommt man über die IRS an die entsprechenden Informationen.
Yachtvercharterung in Cuba, also unmittelbar vor der US-Küste mit verschleierten Finanzinvestitionen - auf so etwas stehen die US-Behörden.


RE: Welche Einkunftsart? - Clematis - 01.02.2010 14:41

Ich seh das so wie @zaunkönig-wenn der A die Yacht an die GmbH weiterverkauft hat, sind die Zahlungen der GmbH an A entweder Darlehnstilgungen und Zinsen oder eben reguläre Ausschüttungen.


RE: Welche Einkunftsart? - Kiharu - 01.02.2010 14:48

Zitat:wenn der A die Yacht an die GmbH weiterverkauft hat,

Sorry, ich widersprech Dir ja nur sehr ungern, aber ich habe in den ganzen Beiträgen weder von Taxpert noch von Zaunkönig irgendwas gefunden, was auf Weiterverkauf hindeutet. Wenn das so wäre, dann hätten wir ja gar nicht die Probleme. Was ich nicht mehr habe (da verkauft) kann nie nimmer nie nicht zur Vermietung führen. In einem solchen Fall würde sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Geldmittel aus der GmbH ja gar nicht stellen.


RE: Welche Einkunftsart? - showbee - 01.02.2010 15:26

Warum ein deutsches Konto? Nur für die Yacht? Ist es üblich je Yacht ein Konto zu haben? Der Umstand und die Eintragung auf die natürliche Person zwingen zum Schluss, dass die KapGes nur vorgeschoben wurde. Die Aussage des nicht Lieferwillens des Herstellers ist unglaubwürdig, oder war es die erste Yacht?

So würde ich auf VuV bei der natP kommen, der Rest ist nur Schein'


RE: Welche Einkunftsart? - Clematis - 01.02.2010 18:49

Das
taxpert schrieb:....Tatsächlich wurde die Yacht mit einem Darlehen der cubanischen GmbH bezahlt. ....

hat mich drauf schliessen lassen, dass entweder der A die Yacht per Darl an die GmbH weiter verkauft hat, oder eben der A die Yacht gar nicht bezahlt hat, sondern die GmbH.
In beiden Fällen komme ich zu dem Ergebniss, dass der A nicht Eigentümer der Yacht ist, auch wenn er im Schiffsverzeichnis steht, oder hab ich was übersehen?