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erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
04.12.2009, 22:44
Beitrag: #11
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Er arbeitet unentgeltlich im Betrieb der Ehefrau.
Ist auch finaztechnisch sinnvoll-er arbeitet, produziert aber keine unnötigen Betriebsausgaben bei der Ehefrau.
(zB Minijob-Abgabe an die Minijob-Zentrale). Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ist gerade so hoch, dass die beiden samt die Kinder davon leben können.

Hintergrund ist der, dass er ein laufendes Inso-Verfahren am Hals hat, daher das Gewerbe über die Ehefrau läuft, soweit ich das sehe.
Ist ein Mandant, den ich selber noch nie bearbeitet habe, sondern ein anderer StB im Haus. Bin nur bei der Bescheidkontrolle darüber gestolpert.

Eure Überlegungen finde ich sehr interessant.

@Petz: Er hat sehr wohl Einkünfteerzielungsabsicht-er erhöht die Einnahmen seiner Ehefrau, und damit das Familieneinkommen.
@erco: Der Unterschied zur Hausfrau ist der, dass er ihr ja nicht nur den Kopf frei hält, in dem er sich um das "Drumherum" kümmert, sondern dass er aktiv im Betrieb arbeitet.
@tosch: Seine Arbeit lässt sich sicher irgendwie nachweisen, und wenns nur durch Maschinenstunden oder ähnliches geht (die mag doch der Prüfer sonst auch so gerne... ;-))
@Opa: Er erhält kein Gehalt, weil das durch das InsoVerfahren nicht im zugute kommen würde, und so das Familieneinkommen nicht erhöhen sondern mindern würde. Ebenso durch Beiträge zur Minijob-Zentrale bzw GKV.

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LG
Clematis
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04.12.2009, 23:12
Beitrag: #12
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Clematis schrieb:@Petz: Er hat sehr wohl Einkünfteerzielungsabsicht-er erhöht die Einnahmen seiner Ehefrau, und damit das Familieneinkommen.

Darum geht's aber nicht beim 4f.....
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05.12.2009, 08:16
Beitrag: #13
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Aber Du hast doch geschrieben:

Petz schrieb:Wenn er unentgeltlich arbeitet, hat er keine Einkunftserzielungsabsicht und ist damit nicht erwerbstätig i.S.d. § 4f EStG.

und ich sehe die Erwerbstätigkeit eben schon als gegeben!

-----------------
LG
Clematis
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05.12.2009, 11:37
Beitrag: #14
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Hallo clematis,

das mag man vielleicht so sehen können.

Aber ich bezweifle, ob der Gesetzgeber oder das BMF das auch so sehen.....

Vielleicht findet man ja einen Finanzbeamten, der sich deiner Meinung anschließt, sonst hilft wohl nur das Rb- und Klageverfahren.
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05.12.2009, 11:51
Beitrag: #15
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Wenn ich der Bearbeiter wäre, würde es durchgehen. Big Grin
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05.12.2009, 11:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2009 11:53 von Clematis.)
Beitrag: #16
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Naja, ein Versuch is es wert...Big Grin

@Opa: Danke!

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LG
Clematis
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05.12.2009, 21:42
Beitrag: #17
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Und wenn man eine verdeckte Mitunternehmerschaft konstruiert? Risiko und Initiative?
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06.12.2009, 07:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.12.2009 07:53 von Clematis.)
Beitrag: #18
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Hm Risiko und Initiative hat er beides, glaub ich.
Soweit ich weiss hatte er das Gewerbe mal, nur wg des InsoVerfahrens hats jetzt die Frau, soweit ich das mitbekommen habe.

Werd mich am Montag mal etwas mehr mit den Fakten beschäftigen müssen...
Vielleicht lässt sich seine Arbeitsleistung ja problemlos darlegen, aus Rechnungen oder so!
Wundert mich nur, dass da bisher noch keiner drauf gekommen ist, gibt doch sicher mehrere unentgeltlich mitarbeitende Ehegatten!

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LG
Clematis
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06.12.2009, 14:54
Beitrag: #19
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
huhu :-)

Also ich würde das auch durchgehen lassen und notfalls durchklagen.

Die ILO-Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes stellt monatlich Daten über die Entwicklung von Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit in Deutschland zur Verfügung.

Die ILO-Arbeitsmarktstatistik folgt dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten ermöglicht.

Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.

Mangels anderslautender Definitionen kann der Gesetzgeber nur diese gemeint haben.

somit ist der Sachverhalt m. E. eindeutig.

Er entspricht m.E. auch dem Zweck der Norm:

Frau und Man sind berufsbedingt nicht zu hause und haben daher Kinderbetreuungskosten

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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06.12.2009, 17:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.12.2009 17:03 von Clematis.)
Beitrag: #20
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Danke Jive, das werde ich auf alle Fälle noch in meinen Einspruch aufnehmen!

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LG
Clematis
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