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zwingende Betriebsaufgabe?
10.11.2009, 11:05
Beitrag: #1
Question zwingende Betriebsaufgabe?
Guten Morgen aus N�rnberg,

ich habe es gerade mit folgender Frage zu tun.

Ein selbst�ndiger Architekt beginnt am 1.01. eine nichtselbst�ndige T�tigkeit (Vollzeit).

Nebenbei wird aber auch auf selbst�ndiger Basis weitergestrickt. Ein R�ckkehr in die hauptberufliche Selbst�ndigkeit soll offen bleiben. Man wei� ja nie, was kommt.

Das einzige wesentliche materielle Wirtschaftsgut der selbst�ndigen T�tigkeit war ein Kfz.

Fahrtenbuch, na ja, muss ich dazu etwas sagen?

Eine Betriebsaufgabe soll nicht erfolgen. Sollte eine Zwangsentnahme erfolgen, m�chten wir aber dennoch keine zwangsweise Betriebsaufgabe haben. Geht das?

Alternativ, sollten wir das Fahrzeug freiwillig entnehmen, weil es nach dem Verh�ltnis Buchwert zu Entnahmewert jetzt noch g�nstig w�re, m�chten wir auch keine Betriebsaufgabe verordnet bekommen.

Ideen?

Danke, sch�nen Tag!
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10.11.2009, 11:11
Beitrag: #2
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Wenn "auf selbst�ndiger Basis weitergestrickt" wird, warum sollte es dann zu einer Betriebsaufgabe kommen?
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10.11.2009, 11:37
Beitrag: #3
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Die Entnahme der wesentlichen Bettriebsgrundlagen f�hrt doch automatisch zu einer Aufgabe!?
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10.11.2009, 11:58
Beitrag: #4
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
F�r die T�tigkeit eines Architekten d�rfte ein PKW keine wesentliche Betriebsgrundlage sein.
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10.11.2009, 12:12
Beitrag: #5
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Sehe ich auch so, auch wenn der PKW das einzige vorhandene WG war/ist.

�brigens: Herzlich Willkommen!

-----------------
LG
Clematis
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10.11.2009, 12:23
Beitrag: #6
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Ebenfalls.

Das wichtigste Arbeitsmittel bei einem Architekten d�rfte der Kopf sein. Wink
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10.11.2009, 12:34
Beitrag: #7
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Hallo,

lies mal dazu R 18.3 EStR und die dazugeh�rien Hinweise.


Und ansonsten mag das Kfz das einzige aktivierte WG sein. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen sind immaterieller Art (Kundenstamm und Praxiswert) und werden eben nicht ver�u�ert sondern ruhen im schlechtesten Fall.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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10.11.2009, 13:00
Beitrag: #8
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Danke an die Runde!

Sch�nen Tag noch (wer braucht schon Wetter?)!
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10.11.2009, 15:07
Beitrag: #9
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Steuerfreak schrieb:Guten Morgen aus N�rnberg,

Vorstellen!!! Cool
http://roland.someserver.de/forum/forumd....php?fid=7
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